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Gestaltungssatzung

Mit einer Gestaltungssatzung kann die Stadt die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Materialien usw.) und Grundstücken (z.B. Einfriedungen, Begrünung usw.) für ein bestimmtes Baugebiet regeln. Mit diesen Vorgaben soll die Erhaltung des ortstypischen Erscheinungsbildes erreicht und die allgemeine Baugestaltung positiv beeinflusst werden.

Die Gestaltungssatzung kann verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Nach der Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt des Kreises Viersen wird diese rechtsverbindlich und ist zu beachten.

Gestaltungssatzung in Kempen

In vielen Bereichen des Kempener Stadtgebietes, die von Bebauungsplänen erfasst sind, gibt es Gestaltungssatzungen.
Die einzelnen Gestaltungssatzungen können im Stadtplanungsamt eingesehen werden. Das Stadtplanungsamt erläutert Ihnen auch gerne die einzelnen Regelungen der Gestaltungssatzung.

Die Gestaltungssatzungen sind auch im Geoportal der Stadt Kempen einsehbar. Die Gestaltungssatzungen ergänzen die Vorschriften der Bebauungspläne und werden von diesen häufig räumlich überlagert.

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