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Entwicklungsplanung

In der Stadtentwicklungsplanung werden die übergeordneten Zielvorstellungen, Maßnahmen und Konzepte für die Entwicklung der Stadt formuliert. Sie bildet die langfristige kommunale Perspektive und Grundlage für die zukunftsorientierten politischen und planerischen Entscheidungen. Diese sogenannten informellen Planwerke und Programme gehören neben der Abwicklung der formellen Planverfahren, z.B. Bebauungsplan, zu den Aufgaben der Stadtplanung.

Unter informellen Plänen sind alle Pläne ohne gesetzliche Grundlage zu verstehen, die vom Planungsamt freiwillig aufgestellt werden und daher lediglich behördenverbindlich sind. Sie dienen in der Regel zur Erarbeitung von Planungsalternativen und sollen bei der Aufstellung formeller Pläne beachtet werden.

Obwohl informelle Pläne aller Art denkbar sind, haben sich einige Standard-Planwerke herausgebildet:

  • Stadtentwicklungsplan
  • Städtebaulicher Rahmenplan

Daneben aber auch:

  • Stadtkernsanierung und Sanierungskonzepte
  • Stadtteilentwicklungskonzepte
  • Dorferneuerung, Örtliche Entwicklungsplanung
  • Regionale Entwicklungskonzepte
  • Einzelhandelskonzepte (Zentrenkonzept)

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