Wahlhilfen gesucht
Am 14. September 2025 findet in Kempen die nächste Kommunalwahl statt. Damit diese ordnungsgemäß, fair und reibungslos ablaufen kann, brauchen wir Ihre Unterstützung!
Die Stadt Kempen sucht engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, sich aktiv für unsere Demokratie einzusetzen.
Schnell und unkompliziert anmelden über unser digitales Wahlhelferportal der Stadt Kempen.
Falls eine Stichwahl notwendig wird (z. B. bei der Landratswahl), benötigen wir ebenfalls für den 28. September 2025 Wahlhelfer*innen.
Was macht ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer übernehmen gemeinsam im Wahlvorstand unter anderem folgende Aufgaben:
- Entgegennahme der Wahlbenachrichtigungsschreiben
- Überprüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Kontrolle und Begleitung des Wahlvorgangs
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 18 Uhr
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Wahltag beginnt für die Wahlhelfer*innen jedoch bereits um 7:30 Uhr mit der Einrichtung des Wahllokals. Für den Zeitraum von 8 bis 18 Uhr wird nach Möglichkeit ein Schichtdienst eingerichtet (Vormittags- oder Nachmittagsschicht). Zur Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr ist der gesamte Wahlvorstand wieder vollständig im Einsatz.
Was gibt es dafür? – Erfrischungsgeld
Alle Wahlhelfer*innen leisten einen wichtigen ehrenamtlichen Beitrag und erhalten dafür ein sogenanntes Erfrischungsgeld zwischen 50 und 80 Euro, abhängig von ihrer Funktion im Wahlvorstand. Die Auszahlung erfolgt nach der Wahl per Überweisung.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede Person werden, die:
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt,
- und am Wahltag wahlberechtigt in Kempen ist.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – alle Helferinnen und Helfer erhalten rechtzeitig vor dem Wahltag Schulungsinformationen vom Wahlamt.