© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Briefwahl

Wer am Tag der Wahl keine Möglichkeit hat, im Wahllokal seine Stimme abzugeben, kann  Briefwahl beantragen. Dabei erhalten Wahlberechtigte die Wahlunterlagen per Post nach Hause und können ihre Stimmzettel dann ausgefüllt zurücksenden bzw. im Wahlbüro oder am Rathaus am Buttermarkt abgeben. 

Beantragung der Briefwahlunterlagen

QR-Code Beantragung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code. Beim Abscannen mit dem Smartphone gelangt man direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl.

Online-Beantragung

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist über das Online-Formular ab dem 07.08.2025 möglich.

Schriftliche und formlose Beantragung

Schriftlich

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Briefwahl. Dieser muss unterschrieben in einem ausreichend frankierten Umschlag an folgende Adresse versendet werden:

Stadt Kempen
Briefwahlbüro
Schorndorfer Straße 18
47906 Kempen

Formlos

Die Antragstellung kann auch formlos, z.B. per E-Mail an wahlen@kempen.de erfolgen. Wichtig ist dann, dass der Antrag folgende Angaben enthält: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum. 
Der formlose Antrag ist ausschließlich für die eigene Person möglich.

Persönliche Beantragung

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Kempen beantragt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im

Rathaus am Bahnhof
Haus Mitte (rot)
Schorndorfer Straße 18
47906 Kempen  

Das Briefwahlbüro ist vom 11. August 2025 bis zum 14. September 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Montag bis Donnerstag von 14 bis 16.30 Uhr
  • Freitag (nur am 12.09.) von 8 bis 15 Uhr

und nach Terminvereinbarung.

Mit den persönlich im Briefwahlbüro beantragten Briefwahlunterlagen kann dann, wie in der Vergangenheit auch, direkt vor Ort gewählt werden.

Am 13.09. können ausschließlich Ersatzausstellungen vorgenommen werden.
Das bedeutet, dass nur Personen, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese entweder nicht erhalten oder verloren haben, an diesem Tag Ersatzunterlagen ausgestellt bekommen können.

Am Wahltag kann Briefwahl im Wahlbüro nur noch bis 15 Uhr beantragt werden – und auch nur in Ausnahmefällen.
Dies ist nur möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen wird oder aus anderen wichtigen Gründen der Gang zum Wahllokal unzumutbar ist.

Telefonische Beantragung

Eine telefonische Antragstellung ist NICHT möglich!

FAQ's zur Briefwahl

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können das Wahlrecht durch die Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Dafür müssen die Wahlberechtigten bei der Stadt Kempen einen sogenannten Wahlschein beantragen. 

Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen. 

Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragsstellung von einer anderen Person helfen lassen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de 

An welche Adresse werden die Briefwahlunterlagen versendet?

Die Stadt Kempen verschickt die Briefwahlunterlagen an die im Melderegister hinterlegte Adresse. Bei Beantragung des Wahlscheins kann eine alternative Adresse angegeben werden. 

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlbüro abgeholt werden. In diesem Fall kann das Wahlrecht direkt vor Ort ausgeübt werden. 

Wann kann ich die Briefwahl beantragen?

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 07.08.2025 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Ab dem 12.08.2025 wird auch das Wahlbüro der Stadt Kempen in der Schorndorfer Straße 18, besetzt sein. Eine direkte Briefwahl vor Ort wird allerdings erst mit Erhalt der Stimmzettel möglich sein. Das wird voraussichtlich der 11. August 2025 sein. 

Am 13.09.2025 ist keine reguläre Beantragung der Briefwahl mehr möglich.

An diesem Tag werden nur Ersatzunterlagen ausgegeben – und zwar ausschließlich dann, wenn zuvor bereits Briefwahl beantragt wurde und die ursprünglichen Unterlagen verloren gegangen oder nicht zugestellt wurden. In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, kann auch am Wahltag bis 15 Uhr noch ein Wahlschein beantragt werden. 

Kann auch aus dem Ausland gewählt werden?

Auch aus dem Ausland heraus ist die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl möglich. Der Wahlbrief muss dann ausreichend frankiert werden. Zudem muss der Wahlbrief seitens des/der Wähler/in so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag um 16 Uhr im Wahlbüro zur Auszählung vorliegt. 

Wann ist mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen zu rechnen?

Sowohl der Wahlschein als auch die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem anschließenden Druck der Stimmzettel ausgehändigt oder versendet werden. Dies wird voraussichtlich am 11. August 2025 sein. Mit entsprechendem Postweg ist daher mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 15. August 2025 zu rechnen. 

Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?

Auf Antrag des Wahlscheins hin erhalten Sie seitens des Wahlbüros der Stadt Kempen folgende Unterlagen: 

  1. Einen Wahlschein (inklusive Wahlscheinumschlag)
  2. Voraussichtlich vier Stimmzettel (Stadtrat, Bürgermeister, den Landrat/ die Landrätin und Kreistag) Je nach Wahlberechtigung zwei bis vier Stimmzettel (Stadtrat und Bürgermeister, Kreistag und Landrat)
  3. Einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  4. Ein ausführliches Merkblatt, das alle wichtigen Hinweise zur Briefwahl enthält 

Was tun, wenn die Briefwahlunterlagen trotz Beantragung nicht ankommen?

Sollten Sie einen Wahlschein beantragt haben und nicht innerhalb einer Woche die Briefwahlunterlagen postalisch erhalten haben, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit dem Wahlbüro der Stadt Kempen in Verbindung. 

Bitte berücksichtigen Sie dabei Folgendes: 

Die Beantragung eines Wahlscheins führt zu einem Sperrvermerk im Wählerverzeichnis. Da jede Wählerin bzw. jeder Wähler nur eine Stimme hat, wird mithilfe des Sperrvermerks sichergestellt, dass neben der Abgabe der Stimme per Briefwahl nicht noch vor Ort im Wahllokal am Wahltag erneut eine Stimme abgegeben wird. Nach Beantragung eines Wahlscheins darf also nicht noch einmal im Wahllokal gewählt werden. 

Falls die Briefwahlunterlagen Sie daher nicht erreichen, informieren Sie bitte das Wahlbüro bis spätestens Freitag, 12. September 2025 darüber, damit der bereits ausgestellte Wahlschein für ungültig erklärt werden kann und neue Briefwahlunterlagen erstellt werden können. Andernfalls kann die Teilnahme an der Wahl nicht gewährleistet werden. 

Auf den zweiten Klick

Weitere Links

Sie haben das Seitenende erreicht.