Nutzung und Gebühren
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Benutzungsordnung
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Kempen in der Fassung der 8. Änderung vom 20. Juni 2023
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 - GO NW-) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Kempen in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 folgende Gebührenordnung beschlossen.
§ 1 Allgemeines, Aufgabe, Zweck:
(1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Kempen im Sinne des § 8 GO NW. Ihre Benutzung richtet sich nach dieser Ordnung.
(2) Die Stadtbibliothek dient allen Besuchern zur allgemeinen, beruflichen, kulturellen und schulischen Weiterbildung und zu Freizeitzwecken. Sie hat die Aufgabe, möglichst alle Bevölkerungsgruppen durch geeignete Medien zu informieren.
(3) Medien sind unabhängig vom Datenträger: Bücher, Zeitschriften, Filme, Musik, Hör-Medien und Spiele. Alle anderen entleihbaren und vor Ort zu nutzenden Gegenstände werden in dieser Satzung „Dinge“ genannt.
(4) Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek werden gesondert veröffentlicht.
§ 2 Benutzerkreis:
(1) Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, die Stadtbibliothek auf privatrechtlicher Grundlage zu benutzen.
(2) Für die Ausleihe von Medien und Dingen wird ein Benutzerausweis vorausgesetzt.
(3) Entgelte und Gebühren für die Nutzung der Stadtbibliothek werden nach der Gebührenordnung erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 3 Anmeldung, Benutzerausweis:
(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises bzw. Passes an. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auf der Anmeldekarte erforderlich. Der Benutzer erhält einen auf seinen Namen lautenden Ausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek bleibt. Bei Nutzung der Stadtbibliothek ist der Benutzerausweis vorzulegen.
(2) Der Benutzer erklärt sich bei der Anmeldung durch seine Unterschrift damit einverstanden, dass die Stadtbibliothek Kempen nach Maßgabe des Gesetzes zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung folgender personenbezogener Daten berechtigt ist:
- Name und Vorname des Benutzers,
- Geburtsdatum,
- Anschrift,
- bei Minderjährigen die entsprechenden Daten eines gesetzlichen Vertreters, Bezeichnung der entliehenen Medien
Der Benutzer erkennt gleichzeitig die Benutzungs- und die dazu erlassene Gebührenordnung in ihren jeweils gültigen Fassungen an.
(3) Der Verlust oder die Beschädigung des Ausweises sowie jede Namens- und Anschriftenänderung ist der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust oder Beschädigung des Benutzerausweises ist eine Bearbeitungsgebühr für den Ersatzausweis zu entrichten.
§ 4 Ausleihe und Rückgabe
Verlängerung und Vormerkung von Medien und Dingen
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können die Medien und Dinge der Stadtbibliothek Kempen wie folgt ausgeliehen werden:
- Bücher: 28 Tage
- Zeitschriften, CDs/DVDs, Blu-Rays, Konsolenspiele: 14 Tage
- Gesellschaftsspiele, Tonies, Tiptoi-Stifte u.a.: 14 Tage
- Bibliothek der Dinge: bis zu 28 Tage
- E-Books und E-Audios: bis zu 21 Tage
Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Das Kopieren der elektronischen Medien ist untersagt. Für die Ausleihe von DVDs und Konsolenspiele gelten folgende gesonderte Bestimmungen:
- die Bestimmungen der FSK - Altersfreigabe sind zu beachten,
- Konsolenspiele, Hörbücher, CDs und DVDs dürfen nur für private Zwecke benutzt werden, insbesondere nicht für eine öffentliche Vorführung.
(3) Die Zahl der auszuleihenden Medien kann durch die Stadtbibliothek Kempen begrenzt werden. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, ausgeliehene Medien aus wichtigem Grund zurückzufordern. Ist ein Benutzer mit der Rückgabe eines Mediums oder der Zahlung von Gebühren in Verzug, wird kein weiteres Medium ausgeliehen.
(4) Liegt keine anderweitige Vormerkung vor, kann die Leihfrist für die ausgeliehenen Medien vor ihrem Ablauf verlängert werden. Die Verlängerung ist vor Ablauf der Leihfrist zu beantragen. Eine Gesamtleihfrist vom Dreifachen der Grundleihfrist (Absatz 1) kann nicht überschritten werden.
Verspätete Verlängerungen verursachen Versäumnisgebühren wie in der Gebührenordnung festgesetzt. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, aus wichtigem Grund Medien von einer Verlängerung der Leihfrist auszuschließen.
(5) Im Bestand vorhandene, aber zurzeit entliehene Medien können vorbestellt werden. Für diese Vormerkung wird eine Gebühr erhoben. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, aus wichtigem Grund Medien von einer Vormerkung auszuschließen.
§ 5 Auswärtiger Leihverkehr:
Bücher, Zeitschriften und andere Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Kempen sind, können durch Auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien (Leihverkehrsordnung der deutschen Bibliotheken) beschafft werden. Hierfür wird eine Gebühr erhoben.
§ 6 Behandlung ausgeliehener Medien und Dinge, Haftung:
(1) Alle Medien und Dinge sind ordnungsgemäß, pfleglich und zweckgerichtet zu benutzen. Die Nutzenden sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Dinge einzuhalten, sowie die Risiken zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
(2) Die Nutzenden haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden; bei Beschädigung des Mediums gegebenenfalls mit identischem Ersatz. Schäden sind den Mitarbeitenden der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden.
(3) Alle Dinge sind vor der Rückgabe auf Sauberkeit und Funktion zu testen. Verunreinigte Dinge werden nicht angenommen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich über die Infotheke während der Öffnungszeiten. Eine Rückgabe über den Rückgabekasten ist nicht möglich.
(4) Die Stadtbibliothek Kempen haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen die Benutzungsordnung oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Mitarbeitenden, durch unsachgemäße Benutzung der Bibliothek der Dinge (Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) oder hygienische Mängel entstanden sind.
(5) Die Nutzung sämtlicher Dinge erfolgt auf eigene Gefahr, es können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.
(6) Außer für Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet die Stadt Kempen nicht für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, die von Besuchern oder Benutzern in die Räume der Stadtbibliothek eingebracht wurden.
§ 7 Überschreitung der Leihfristen:
Nach Überschreiten der Leihfrist wird der Benutzer schriftlich gemahnt. Es ist eine Versäumnisgebühr zu zahlen. Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Leihfrist überschritten worden ist, der Benutzer jedoch keine schriftliche Mahnung erhalten hat.
§ 8 Internet - Arbeitsplätze:
(1) Benutzer und Gäste der Bibliothek können die Internet- und WLAN-Arbeitsplätze ohne weitere Gebühren nutzen.
(2) Da im Internet und im WLAN-Daten ungesichert übermittelt werden, übernimmt die Stadtbibliothek keinerlei Haftung für möglichen Missbrauch persönlicher Daten des Benutzers.
(3) Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. ist das Urheberrecht zu beachten.
(4) Die Stadtbibliothek übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte und die Verfügbarkeit von Angeboten Dritter im Internet und im WLAN.
(5) Es ist untersagt, Nachrichten, Beiträge oder sonstige Daten zu versenden, deren Inhalt rechtswidrig, beleidigend, gegen die guten Sitten verstoßend ist. Es ist weiterhin untersagt, sich über den Internet-Arbeitsplatz oder über das WLAN-Zugang zu rechtswidrigen, beleidigenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten zu verschaffen. Die Stadtbibliothek stellt einen installierten Browser in Standardkonfiguration ohne E-Mail-Client zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf zusätzlich installierte "PLUG INs".
(6) Auf den Rechnern der Stadtbibliothek darf mitgebrachte oder aus dem Internet heruntergeladene Software weder installiert noch ausgeführt werden. Manipulation an den Rechnern, insbesondere Veränderungen der Konfiguration, des Betriebssystems oder der Anwendungssoftware, sind untersagt.
(7) Der Benutzer haftet für den durch Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entstehenden Schaden. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Benutzer kann von der weiteren Nutzung der Rechner ausgeschlossen werden.
(8) Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Die Bibliothek kann die Nutzungsdauer des Internets oder des WLAN beschränken.
§ 9 Hausrecht:
(1) Die gegenseitige Rücksichtnahme aller Besucher und Besucherinnen der Stadtbibliothek aufeinander ist selbstverständlich. Verhaltensweisen, welche die ungestörte Benutzung beeinträchtigen oder zur Gefährdung von Medien führen, sind zu unterlassen.
(2) Rauchen ist nicht gestattet. Zum sofortigen Verzehr gedachte Speisen dürfen nicht mitgebracht werden.
(3) Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, dürfen nicht in die Stadtbibliothek mitgebracht werden. Gleiches gilt für große, schwere oder sperrige Gegenstände.
(4) Dem Personal der Stadtbibliothek steht das Hausrecht zu.
(5) Ausgeliehene Medien dürfen durch einen Bediensteten der Stadt Kempen eingezogen werden.
§ 10 Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden. Der Benutzerausweis ist in diesem Fall unverzüglich zurückzugeben.
Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Kempen tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Gebührenordnung
Gebührenordnung der Stadtbibliothek Kempen in der Fassung der 7. Änderung vom 20. Juni 2023
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 - GO NW-) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712 - KAG NW -) in den derzeit gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Kempen in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 folgende Gebührenordnung beschlossen.
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung der Stadtbibliothek werden gemäß § 3, Abs. 2 der Benutzungsordnung Entgelte und Gebühren erhoben.
§ 2 Benutzungsgebühren für 12 Monate
(1) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: frei
(2) Erwachsene: 18,00 Euro
(3) Ermäßigte Jahresgebühr: 12,00 Euro (Schüler und Schülerinnen und Auszubildende ab 18 Jahren, Studierende, Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Rentner/Pensionäre, Schwerbehinderte, Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger, Inhaber des „Kempener Kultur- und Freizeitpasses“)
(4) Familienausweis für alle Mitglieder eines gemeinsamen Haushaltes: 24,00 Euro
(5) Tagesausweis: 2,00 Euro
(6) Ersatzausweis (bei Verlust oder Beschädigung): 2,00 Euro
§ 3 Überschreitung der Leihfristen
Für den Fall der Versäumnis werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Pro Medium und angefangener Woche: 1,00 Euro jedoch bis zu einem Höchstbetrag von max. 30,00 Euro
(2) Erste Erinnerung an die Rückgabe einer Medieneinheit: 2,00 Euro (auch aus dem Leihverkehr)
(3) Zweite Erinnerung ab dem 15. Überziehungstag: 3,00 Euro
(4) Verlust oder Beschädigung von Medienhüllen und Barcodes: 1,00 Euro
§ 4 Weitere Dienstleistungen
An weiteren Gebühren werden erhoben:
(1) Vormerkungsgebühr (je Medium): 1,00 Euro
(2) Ausleihe DVDs, Blu-rays oder Konsolenspiele (je Medium): 1,00 Euro
(3) Ausleihe Sonderservice (z.B. Bestseller): 2,50 Euro
(4) Bibliothek der Dinge (wie gekennzeichnet, je Medium): max. 5,00 Euro
(5) Vermittlung eines Mediums oder Aufsatzes durch auswärtigen nationalen Leihverkehr (je Medium): 3,00 Euro
(6) Anfertigen von Kopien und Ausdrucken DIN A4, je Kopie und Ausdruck: 0,10 Euro
(7) Anfertigen von Kopien DIN A3, je Kopie und Ausdruck: 0,20 Euro
§ 5 Sonderregelungen
Der Bürgermeister kann in begründeten Fällen und für Sonderaktionen innerhalb der Stadtbibliotheksarbeit von dieser Benutzungs- und Gebührenordnung abweichende Regelungen treffen.
§ 6 Inkrafttreten
Die Änderungen der Gebührenordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.