© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wappen der Europäischen Union

Bei dem Europäischen Parlament handelt es sich um das einzige direkt gewählte EU-Organ, welches mit 705 Mitgliedern eine der größten demokratischen Versammlungen der Welt darstellt. Alle fünf Jahre werden diese Mitglieder neu gewählt, um die Interessen der 450 Millionen europäischen Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. 

Gemessen an der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes, wird eine entsprechende Zahl an Abgeordneten in jedem Mitgliedstaat gewählt und in das Europäische Parlament entsendet. Deutschland ist im EU-Parlament mit insgesamt 96 Abgeordneten vertreten. 

Wahlsystem

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Somit stehen keine Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten zur Wahl sondern (Parteien-) Listen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder, also als Bundesliste, aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Europawahl eine Stimme. 

Auch bei der Europawahl gelten die Wahlrechtsgrundsätze

  • Allgemein: Die Teilnahme an der Wahl steht jeder Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, frei. 
  • Unmittelbar: Die Abgeordneten des Parlaments werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt 
  • Frei: Jeder Wahlberechtigte kann über seine Stimmabgabe frei entscheiden 
  • Gleich: Jede Wahlstimme hat die gleiche Gewichtung 
  • Geheim: Es darf nicht nachvollzogen werden können, wie jemand gewählt hat 

Wahlgebiet 

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Stadtgebiet Kempen umfasst 20 Stimmbezirke. 

Wahlrecht und Wahlberechtigung 

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Grundgesetz, sowie Kempener Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzen (Unionsbürgerinnen und -bürger) und die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • ihren Hauptwohnsitz in Kempen und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Auch im Ausland lebende Deutsche können, unter bestimmten Voraussetzungen, an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website Bundeswahlleitung.

Es steht allen Unionsbürgerinnen und -bürgern frei zu entscheiden, ob sie das Wahlrecht in Kempen oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. 

Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Falls das Wahlrecht in Kempen ausgeübt werden soll, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis gestellt werden. 

Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) bei der Stadt Kempen eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragssteller unterzeichnet sein und im Original an die Stadt Kempen übermittelt werden. Nach einem erstmaligen Antrag zur Aufnahme und nach anschließender Teilnahme an der Europawahl, erfolgt für alle nachfolgenden Europawahlen der Eintrag ins Wählerverzeichnis automatisch, also von Amts wegen. 

Für konkrete Anliegen, wenden Sie sich bitte an wahlen@kempen.de oder rufen Sie das Wahlbüro unter der 0 21 52 / 917-4920 an. 

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