Zinssenkungsantrag
Mit einem Antrag auf Zinssenkung bei der NRW.Bank kann die Belastung der Darlehensnehmenden reduziert werden.
Bei der Verzinsung wird stets die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmenden berücksichtigt, wozu eine Einkommenserklärung notwendig ist. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ist die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich.
Antragstellung
Zinssenkungsanträge für öffentlich geförderte Objekte in Kempen können bei den unten genannten Mitarbeitenden gestellt werden.
Weiterführende Informationen
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Zinssenkungsantrag auf Erteilung einer Bescheinigung für die NRW.BANK nach dem Gesetz und Förderung sowie Nutzung von Wohnraum
- Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (zu § 2 Abs. 2, § 14, § 15 WFNG NRW)
- Hinweise zur Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (zu § 2 Absatz 2, § 14, § 15 WFNG NRW)
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise