Checkliste
Getränke, Lebensmittel, Grundvorrat, Hausapotheke, Brandschutz, Hygieneartikel, Energieausfall, Rundfunkgeräte, Dokumentensicherung, Notgepäck
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir alle hoffen, niemals in eine Notsituation zu geraten. Dennoch ist es wichtig, dass jede und jeder von uns auf solche Ereignisse vorbereitet ist – zu wissen, was zu tun ist und wo man Hilfe erhält. Bewahren Sie unten angehängten Ratgeber mit den Anlaufstellen in Kempen daher stets griffbereit auf.
Im Kempener Stadtgebiet befinden sich drei dieser Leuchttürme. Diese Leuchttürme kommen z.B. bei länger andauernden flächendeckenden Stromausfällen, Totalausfällen der Telefonnetze o.ä. zum Einsatz.
Einrichtung | Straße | Stadtteil |
---|---|---|
Astrid-Lindgren-Schule | Straelener Straße 2 | Kempen |
Forum St. Hubert | Hohenzollernplatz 19 | St. Hubert |
Gemeinschaftsgrundschule Tönisberg und Turnhalle | Helmeskamp 9 | Tönisberg |
Im Kempener Stadtgebiet befinden sich zwölf dieser Notfall-Infopoints. Diese Einrichtungen können zusätzlich zu den Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen unkompliziert aktiviert werden, wobei lediglich der Eingangsbereich bzw. der Eingangsbereich zusammen mit einem Raum der jeweiligen Einrichtung benötigt wird.
Einrichtung | Straße | Stadtteil |
---|---|---|
Kindertagesstätte Regenbogen | Straelener Straße 47 | Kempen |
Kindertagesstätte Mullewapp | Von-Broichhausen-Allee 3 | Kempen |
Kath. Grundschule Wiesenstraße | Wiesentraße 68 | Kempen |
Kindertagesstätte Spatzennest | Eibenweg 5d | Kempen |
Kindertagesstätte St. Peter Allee | St.-Peter-Allee 34 | Kempen |
Kindertagesstätte Hoppetosse | Von-Bodelschwingh-Straße 3 | Kempen |
Heimatstube Schmalbroich | Ziegelheider Straße 10 | Schmalbroich |
Kindertagesstätte Unter den Weiden | Krefelder Weg 90 | Unterweiden |
Kindertagesstätte Bärenstark | Bendenstraße 21 | St. Hubert |
Kindertagesstätte Lupilus | Stendener Straße 10 | St. Hubert |
Bürgerhaus Voesch | Escheln 98 | St. Hubert |
Kindertagesstätte Schlösschen | Helmeskamp 9 | Tönisberg |
Im Fall einer Notlage wie Hochwasser, Stromausfall oder Unwetter besteht die Gefahr, dass viele Güter nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ziel ist es, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. Ob und wie viel Sie vorsorgen, ist eine persönliche Entscheidung. Die kurze Checkliste soll Ihnen als Orientierung dienen. Ausführliche Checklisten finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BBK).
Getränke, Lebensmittel, Grundvorrat, Hausapotheke, Brandschutz, Hygieneartikel, Energieausfall, Rundfunkgeräte, Dokumentensicherung, Notgepäck
Warnung bei Gewahr: einminütiger Heulton (auf- und abschwellend). Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich.
Entwarnung: durchgehender einminütiger Heulton. Die Gefahr besteht nicht mehr.
Warnfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt und Hilfsorganisationen informieren mit Lautsprecherdurchsagen im Stadtgebiet.
Die NINA Warn-App des Bundes sendet wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen auf Ihr Smartphone. Die App ist kostenlos erhältlich im Google Playstore und Apple App Store.
Bei akuter Gefahr bekommen Sie über Cell Broadcast eine Warnnachricht direkt auf Ihr Smartphone geschickt (Android ab Version 11 oder iOS ab Version 16.1).
Über die UKW-Frequenz 100,6 MHz von Radio Welle Niederrhein werden Notfallinformationen gesendet. Bei Stromausfall können Sie über Batterie-, Kurbel-, Solar- oder Autoradio empfangen.
Die Stadt Kempen ist Trägerin für den Feuer- und Zivilschutz sowie den Rettungsdienst im Versorgungsgebiet Kempen, St. Hubert, Tönisberg, Schmalbroich und Unterweiden. Im Rahmen dieser Trägerschaft ist es Aufgabe der Stadt Kempen, die feuerwehrtechnische und zivil- sowie katastrophenschutzrechtliche Versorgung sicherzustellen. Zu den Aufgaben gehört nicht nur die Gewährleistung einer funktionsfähigen Feuerwehr, sondern auch die Durchführung präventiver und abwehrender Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Gefährdungslagen oder bei Bedrohung der Kritischen Infrastruktur.
Die rechtliche Grundlage für diese Tätigkeiten bildet unter anderem das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) sowie das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG).
Im Rahmen der Ausübung dieser Aufgaben werden gemäß dem Katastrophenschutzmanagement des Kreises Viersen in den jeweiligen Kommunen des Kreises Viersen Bevölkerungsschutz-Leuchttürme (BSL) und Notfall-Info-Points (NIP) betrieben.