© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung / Mutterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.

Die Anerkennung kann bei jedem Standesamt, beim Amt für Kinder, Jugend und Familie oder bei einem Urkundsbeamten (Notar) erfolgen. Die Mutter muss dieser Anerkennung zustimmen. Daher ist das persönliche Erscheinen beider Elternteile notwendig. 

Sollte auch der Wunsch nach einem gemeinsamen Sorgerecht bestehen, ist es ratsam, einen Termin für beide Erklärungen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie zu machen, um mehrere Behördengänge zu vermeiden. Sorgerechtserklärungen können nur beim Amt für Kinder, Jugend und Familie abgegeben werden. Dazu ist das persönliche Erscheinen beider Elternteile notwendig. Diese Erklärungen können auch vorgeburtlich abgegeben werden.    

Wenn die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils dies notwendig macht, muss auch von der Mutter eines Kindes die Mutterschaft in urkundlicher Form erklärt werden.

Antragstellung

Zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung müssen die benötigten Unterlagen vorgelegt werden.

Sollte einer der Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht in Deutschland geboren sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes in Verbindung, um Ihnen im Einzelfall eine kompetente Auskunft erteilen zu können.

Auf den zweiten Klick

Benötigte Unterlagen
  • Geburtsurkunde des anerkennenden Vaters
  • Personalausweis des Vaters
  • Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits geboren)
  • Mutterpass der werdenden Mutter (falls noch nicht geboren)
  • Personalausweis der Mutter

Sie haben das Seitenende erreicht.