Bauvoranfrage
Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.
Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.
Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.
Antragstellung
Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde ein.
Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.
Voraussetzungen
Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen
Fristen
Der von der Stadt erteilte Vorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Ihren formlosen Antrag hin um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern sich die Voraussetzungen nicht ändern. Er schafft eine baurechtliche Grundlage, bindet die Bauaufsicht an ihre Entscheidung und gibt Ihnen damit Sicherheit für Ihre weitere Planungen. Der spätere Bauantrag kann auf dem Vorbescheid aufbauen. Wenn der Bauantrag vom Vorbescheid abweicht, entfällt allerdings die Bindungswirkung für die Behörde.
Weiterführende Informationen
Die für Ihre Anfrage notwendigen Unterlagen können Sie in einigen Fällen selbst anfertigen. Sie müssen so aussagekräftig sein, dass die von Ihnen gestellte Frage beantwortet werden kann. Dazu gehört in jedem Fall ein Lageplan, in dem Sie das Vorhaben darstellen, aber auch Bauzeichnungen oder Skizzen und eine kurze Beschreibung. Alle Unterlagen sind mindestens in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Fragen Sie bitte die u.a. Mitarbeitenden, ob andere Behörden beteiligt werden müssen. In diesem Fall empfiehlt es sich, weitere Ausfertigungen abzugeben; so können Sie das Verfahren beschleunigen.
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen nach § 10 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/4 zur VV BauPrüfVO)
- Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/1 zu VV Bauprüfverordnung)
- Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/3 zur VV BauPrüfVO)
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 - Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach Anlage I/2 zur VV Bauprüfverordnung