Auskunft aus dem Gewerbemelderegister beantragen
Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten.
Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl Einzelauskünfte als auch Gruppenauskünfte z.B. an Berufsverbände, Versicherungen und Handelsauskunfteien.
Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.
Gebührenrahmen
- je Auskunft für nichtöffentliche Stellen: 25,00 €
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Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
- Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bitte um vorherige Terminvereinbarung!