Wohngeld beantragen
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.
Wohngeldformulare erhalten Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern oder bei den Service-Stellen der Stadt Kempen. Dort werden auch ausgefüllte Anträge entgegengenommen. Den Antrag auf Wohngeld können Sie jetzt auch online (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss) ausfüllen und die benötigten Unterlagen zum Antrag hochladen.
Antragstellung
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Nachreichung von Unterlagen
Fehlen zu Ihrem bereits eingereichten Antrag noch Unterlagen, so können Sie diese im Online-Formular "Nachreichung von Unterlagen" hochladen und online einreichen.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind:
- Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
Fristen
Weiterführende Informationen
- Wer ist wohngeldberechtigt und wie kann man Wohngeld beantragen?
Über den Wohngeldrechner NRW kann unverbindlich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. Hilfestellungen können aus der Broschüre entnommen werden:
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Wohngeldantrag (Online) Mietzuschuss
- Wohngeldantrag (pdf) Mietzuschuss
- Wohngeldantrag (Online) Lastenzuschuss
- Wohngeldantrag (pdf) Lastenzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag (pdf) für Haushalte mit mehr als 3 weiteren Personen
- Mietbescheinigung (PDF)
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Untervermietung (Anträge auf Mietzuschuss) oder bei Vermietung (nur bei Anträgen auf Lastenzuschuss)
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld über Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Aufenthaltstitel
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten:
- Montag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- Dienstag: geschlossen
- Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- Donnerstag: geschlossen
- Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung