© Photovoltaikanlage © Ulrike Leone_pixabay

Förderung

Für die Suche nach Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes können Sie das FörderNavi nutzen. Weitere Adressen für Antragsstellung und Informationen zu einzelnen Förderprogrammen finden Sie untenstehend. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Lomanns und Frau Dr. Ströh gerne zur Verfügung.

Suche nach Förderprogrammen des Landes und Bundes

FörderNavi

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Lomanns gerne zur Verfügung.

Adressen für Antragsstellung und weitere Informationen

Land NRW, Förderprogramme für die Energiewende
Bezirksregierung Arnsberg Telefon 02 11 / 837 - 1927
Förderinstrumente für die Energiewende

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Energiesparberatung: 0 61 96 / 1880 (Allgemeine Fragen zum Förderverfahren)
www.bafa.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Telefon 08 00 / 0115 000 (kostenfreie Servicenummer), Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr
www.kfw.de

Verbraucherzentrale Krefeld
Petersstraße 55-57, 47798 Krefeld
Telefon 0 21 51 / 4 12 11 01
www.vz-nrw.de/Krefeld

Verbraucherzentrale NRW
Hotline Energielotse Telefon 02 11 / 33 99 65 55
www.vz-nrw.de/energieberatung

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes

  • Vor-Ort-Beratung (BAFA)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

www.energie-effizienz-experten.de

Förderprogramme der Stadt Kempen

Die Fördermittel aus dem 1. und 2. Förderprogramm der Stadt Kempen sind ausgeschöpft. Hierzu können keine neuen Anträge entgegengenommen werden.

Im Jahr 2022 wurden mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Energien in Privathaushalten“ 138 Projekte zum Einsatz erneuerbarer Energien von Bürger*innen der Stadt mit insgesamt 60.000 Euro gefördert. Die Mittel für das Programm stammten aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW, um wichtige Klimaschutzprojekte anzustoßen. Gefördert wurde die Installation von PV-Anlagen, Steckersolaranlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Batteriespeichern für PV-Anlagen. Das Kostennachweisformular für bereits bewilligte Projekte finden Sie am Ende der Seite.

Im Jahr 2023 wurden mit dem Förderprogramm „Klimaschutz“ bislang 203 Projekte zum Einsatz erneuerbarer Energien von Bürger*innen der Stadt mit insgesamt 75.000 Euro gefördert. Gefördert wurde die Installation von PV-Anlagen, Steckersolaranlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Batteriespeichern für PV-Anlagen und (E)-Lastenräder. Das Kostennachweisformular für bereits bewilligte Projekte finden Sie am Ende der Seite."

3. Förderprogramm der Stadt Kempen 
„Nachhaltige Mobilität & Klimafreundliches Wohnen“

Achtung! Update vom 29.8.2024

Aufgrund einer durch den Kämmerer der Stadt Kempen am 28. August 2024 erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre (Haushaltssperre) können wir ab sofort keine Förderzusagen im Rahmen des 3. Förderprogramms mehr erteilen. Die Notwendigkeit für diese Maßnahme ergibt sich einerseits aus sich abzeichnenden geringeren Erträgen der Stadt (u.a. durch Steuereinnahmen) im laufenden Jahr und andererseits steigender Ausgaben aufgrund von notwendigen Mehraufwendungen. Auch für das kommende Haushaltsjahr zeichnet sich eine sehr angespannte Haushaltslage der Stadt Kempen ab. Das Referat für Umwelt und Klimaschutz wird daher mit sofortiger Wirkung neu eingehende Anträge auf Förderung lediglich auf einer Warteliste vermerken. Ob und wann künftig eine Förderzusage gegeben werden kann, hängt von der weiteren Haushaltsentwicklung ab. Fördermittel für bereits bewilligte Förderanträge können weiterhin ausgezahlt werden (nach Einreichung des Kostennachweises inkl. aller notwendigen Anlagen).

Mit dem Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität & Klimafreundliches Wohnen“ unterstreicht die Stadt Kempen weiter ihre Anstrengungen im kommunalen Klimaschutz. Im nunmehr dritten Förderprogramm treibt die Stadt Kempen die energetische Sanierung von Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Mobilitätswende im Stadtgebiet voran. 

Für das Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität & Klimafreundliches Wohnen“ stehen insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Dabei sind die Förderungen grundsätzlich in zwei Schwerpunktbereiche aufgeteilt: Mobilität sowie Energie/energetische Sanierung.

Im Gegensatz zu den vorherigen Förderprogrammen der Stadt Kempen entfallen Photovoltaik-Anlagen, Stecker-Solargeräte und Batteriespeicher als Fördergegenstände. Hierzu wird auf das Förderprogramm des Kreises Viersen verwiesen, in welchem diese Fördergegenstände im Mittelpunkt stehen: Förderprogramm Klimaschutz | Kreis Viersen (kreis-viersen.de)

Förderempfänger*innen

Um eine Förderung zu beantragen, muss das Antragsformular, das für den ausgewählten Fördergegenstand zutreffend ist, vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden (inkl. Einwilligungserklärung zum Datenschutz). Die Antragsformulare stehen als PDF-Datei im Downloadbereich zur Verfügung.

Es wird empfohlen, im Vorfeld der Antragstellung die Förderrichtlinie des 3. Förderprogramms zu lesen. Die Förderrichtlinie steht ebenfalls als PDF-Datei im Downloadbereich zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind für den Förderbereich Mobilität alle Personen mit Wohnsitz in Kempen (Nachweis mittels Kopie des Personalausweises).

Antragsberechtigt für den Förderbereich Energie/energetische Sanierung sind private Eigentümer*innen und private Vermieter*innen für bestehende, überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude oder Wohnungen innerhalb des Stadtgebiets Kempens. (Nachweis mittels Kopie des Personalausweises; Nachweis über Grundbucheintrag, Kaufvertrag, Mietvertrag etc.).

Die Fördergegenstände im Bereich Mobilität sind:
  • (E-)Lastenräder (pauschal 250 €)
  • Fahrradlastenanhänger (20 %, max. 50 €)
  • Fahrradkinderanhänger(20 %, max. 100 €)
Die Fördergegenstände im Bereich Energie/energetische Sanierung sind:
  • Wärmepumpen (pauschal 750 €)
  • Solarthermieanlagen(pauschal 750 €)
  • Fenster-/Türentausch (20%, max. 750 €)
  • Beratungsleistungen eines EEE (100%, max. 250 €)
  • Beratungsleitungen der Energielotsen (100% = 30 €)

Pro Hausstand und Bürger*in ist jeweils nur ein Fördergegenstand zulässig. Personen, die bereits aus einem vorherigen Förderprogramm der Stadt Kempen („Erneuerbare Energien in Privathaushalten“ oder „Klimaschutz“) einen Zuschuss erhalten haben, sind nicht erneut für gleichartige Fördergegenstände antragsberechtigt.

Eine Ausnahme ist die Inanspruchnahme der individuellen Beratungsleistungen der Energielotsen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dieser Fördergegenstand ist ausdrücklich mit anderen Fördergegenständen aller Förderprogramme der Stadt Kempen kombinierbar.

Bei Rückfragen steht das Referat für Umwelt und Klimaschutz über klima@kempen.de zur Verfügung.

Förderprogramme Energie

Ob Sie neu bauen, sanieren oder kaufen: Ab sofort können Sie die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" beantragen. Wählen Sie zwischen einem Kredit mit günstigen Zinsen und hohem Tilgungszuschuss - oder einem hohen Zuschuss, der direkt ausgezahlt wird.

Ein Beispiel: Im Förderprodukt „Wohngebäude - Kredit (261, 262)" erhalten Sie bis zu 75.000 Euro Tilgungszuschuss, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus komplett sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40" mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss für die Baubegleitung.

 Weitere Informationen zum Förderprogramm BEG finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft uns Ausfuhrkontrolle

Umweltprojektförderung

Die Stadt Kempen fördert Projekte zum Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas. Es erfolgt eine anteilige Förderung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz entscheidet über die Förderung.

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