Aufruf für Selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen möchte mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a SGB VIII in Kontakt treten.
Hintergrund:
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde die Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich weiter gestärkt. Junge Menschen und Familien wissen selbst am besten, was sie für einen gelingenden Alltag benötigen – sie sind Expert*innen ihrer eigenen Lebenslagen.
Vor diesem Hintergrund wurde mit § 4a SGB VIII die Möglichkeit geschaffen, dass sich Personen, insbesondere junge Menschen und Personensorgeberechtigte, selbstorganisiert und unabhängig zusammenschließen, um ihre Interessen und Bedarfe zu vertreten.
Ziel ist es, Kritik, Themen und Anliegen eigenständig und unabhängig in die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in den öffentlichen Diskurs einzubringen. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind dabei gesetzlich angehalten, solche Zusammenschlüsse anzuregen, zu fördern und mit ihnen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 4a Abs. 2 SGB VIII).
Darüber hinaus sollen gemäß § 71 Abs. 2 SGB VIII Vertretungen solcher Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss beteiligt werden.
Deshalb möchten wir in den Austausch kommen.
Wir suchen den Kontakt zu bereits bestehenden selbstorganisierten Zusammenschlüssen oder zu Initiativen, die sich im Aufbau befinden. Unser Ziel ist es, Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und über konkrete Unterstützungsangebote zu informieren.
Wenn Sie einem entsprechenden Zusammenschluss angehören oder Fragen zur Thematik haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Ansprechpartner ist:
Lukas Hinsken
Jugendhilfeplanung
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Tel: 0 21 52 / 917-3059
E-Mail: Lukas.Hinsken@kempen.de