© © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Abfallentsorgung

Abfälle sind u.a. bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Das Einsammeln und Befördern dieser Abfälle ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG) den Städten und Gemeinden übertragen worden. Diese regeln in ihrer Satzung, wie die Abfallbeseitigung (Müllabfuhr) in ihrem Stadtgebiet erfolgt. Die Regelungen für Kempen finden sich in der Abfallsatzung.

Als Abfälle (oder Müll) bezeichnet man das, was übrig bleibt, nachdem alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung (Grüner Punkt, Papier-Sammlung, Glas-Container, Biotonne, Alttextil-Container) ausgeschöpft sind.

Um diese Abfälle in den Griff zu bekommen, hat der Bund das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)" beschlossen. Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.

Wilde Müllkippen

Unerlaubte Abfallablagerungen ("Wilde Müllkippen") müssen nach der geltenden Satzung beseitigt werden. Die Kosten hierfür trägt der Verursacher. Ist dieser nicht zu ermitteln, gehen die Kosten zu Lasten der Gemeinschaft aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt.

Eine unerlaubte Abfallentsorgung kann eine strafrechtliche Verfolgung nach dem Umweltstrafrecht zur Folge haben.

Sofern Sie eine unerlaubte Abfallentsorgung, also eine "Wilde Müllkippe" feststellen, melden Sie uns dies bitte.

Sperrmüll

Zum Sperrmüll gehören bewegliche Dinge des Hausrates, die wegen ihres Umfanges, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, und wegen ihres Gewichtes nicht in die Restmülltonne passen. Die Sperrmüllabfuhr findet in Kempen alle zwei Wochen in den jeweiligen Bezirken statt. Die genauen Termine für Ihren Bezirk können Sie dem Entsorgungskalender entnehmen.

Anmeldungen zur Sperrgutabfuhr können online, telefonisch unter der Rufnummer 08 00 / 1 74 74 74 oder per Email an sperrgut.kempen@schoenmackers.de bis drei Werktage vor dem Abfuhrtermin abgegeben werden. Die Sperrgutkarten sind seit dem 1.1.2022 nicht mehr im Entsorgungskalender enthalten und auch somit nicht mehr gültig.

Wichtig:

Das Sperrgut wird in Kempen in zwei getrennten Touren eingesammelt. Die Besatzung des ersten Fahrzeugs entnimmt zunächst die verwertbaren Altholzbestandteile. Die Müllwerker des zweiten Fahrzeugs sammeln dann das übrige Sperrgut ein. Bei den letzten Abfuhren gab es erhebliche Probleme für die Müllwerker, die verwertbaren Altholzbestandteile aus dem bereitgestellten Sperrgut heraus zu sortieren. Die Stadt Kempen erinnert daher die Bürger, darauf zu achten, Sperrgut aus Holz separat neben dem übrigen Sperrgut wie Teppichen oder Matratzen abzustellen. Das erleichtert den Müllwerkern ihre Arbeit.

Schadstoffsammlung

Schadstoffe können in Kempen ab sofort einmal im Monat am Schadstoffmobil des beauftragten Entsorgungsunternehmens auf dem Wertstoffhof der Stadt Kempen, Am Selder 9, zu den im Entsorgungskalender angegebenen Terminen abgegeben werden.

Schadstoffe können in Tönisberg einmal im Quartal am Schadstoffmobil auf der Rheinstraße 20, Grundstück der Feuerwehr, zu den im Entsorgungskalender angegebenen Terminen abgegeben werden.

Mehrweg statt Einweg

Wussten Sie schon: Sie dürfen im Lebensmittel-Einzelhandel und in der Gastronomie mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen bzw. befüllen lassen. Voraussetzung ist zurzeit noch, dass der Lebensmitteleinzelhandel oder der Gastronom hierzu bereit sind. Doch das wird sich in naher Zukunft ändern:

Hintergrund sind die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Nutzung von Einwegverpackungen für den Außer-Haus-Verzehr: Neben dem Verbot bestimmter Einwegkunststoffverpackungen seit dem 3. Juli dieses Jahres wird ab dem 1. Januar 2023 für bestimmte Gastronomiebetriebe eine Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen gelten. Die übrigen Gastronomiebetriebe sind dann verpflichtet, mitgebrachtes Mehrweggeschirr zu befüllen. Voraussetzung ist natürlich die Einhaltung der Hygienevorschriften.

Bei Fragen zum Thema Mehrweg in der Gastronomie steht Ihnen Frau Jeep von der Abfallberatung des Abfallbetriebes des Kreises Viersen per E-Mail unter abfallberatung@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 0 21 62 / 39 - 1998 bzw. Frau Smeets vom Tiefbauamt der Stadt Kempen zur Verfügung.

MüllALARM-APP

Alternativ zum Entsorgungskalender können Sie sich die kostenlose MüllALARM-App herunterladen und sich über alle Abfuhrtermine informieren. Hierüber bekommen Sie zudem wertvolle Entsorgungstipps und können online mit Ihrem Smartphone Ihren Sperrmülltermin anmelden.

Für Android, IOS und Windows Phone.

Trennhinweise nach Abfallarten

Auf der Homepage www.schoenmackers.de finden Sie wertvolle Befülltipps und eine Übersicht mit Details zu allen Abfallarten.

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