© © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Straßenreinigung

Die Straßenreinigung erfolgt auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NW und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kempen. Dabei werden die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage regelmäßig, mit Ausnahme bei Schnee und Frost, gekehrt. Welche Straßen von der Stadt gereinigt werden, ist in der Anlage der unten angefügten Straßenreinigungssatzung festgelegt.

Die Kosten der Reinigung werden über die Straßenreinigungsgebühr auf die Grundstückseigentümer verteilt. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Grundstücksgröße. Detaillierte Informationen hierzu enthält die Gebührensatzung zur Straßenreinigung.

Für Gehwege gilt:

Die Reinigung wird auf die angrenzenden Eigentümer der Grundstücke übertragen, soweit sie durch die Straße erschlossen sind.

Für Fußgängergeschäftsstraßen und in einer Ebene ausgebaute Bereiche (Mischflächen, „verkehrsberuhigte Bereiche“) gilt:

Die Reinigung eines Streifens von 1,50 m Breite, gemessen von der Grundstücksgrenze in Richtung Fahrbahn, ist sinngemäß wie bei abgesetzten Gehwegen auf die Grundstückseigentümer übertragen.

Winterdienst

Die Straßenreinigung umfasst auch den WInterdienst. Im Regelfall übernimmt die Stadt den Winterdienst der Straßen. Hierbei sind die Straßen aufgrund ihrer verkehrstechnischen Bedeutung, insbesondere als Schulwege, in verschiedene Kategorien unterteilt.

Die Gehwege / Gehbereiche sind von dem Eigentümer der angrenzenden Grundstücke von Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Granulat, Sand oder Asche zu streuen. Die Verwendung von Streusalz ist nur im absoluten Ausnahmefall (plötzlich einsetzender Eisregen) oder an besonders gefährlichen Stellen (Treppenaufgängen, starken Steigungen) gestattet. An Werktagen ist der Winterdienst der Zeit von 7 bis 20 Uhr unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls bzw. des Entstehens der Glätte durchzuführen, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind am nächsten Morgen zu den vorgenannten Zeiten zu beseitigen.

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