© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Melderegisterauskunft beantragen

Sie haben die Möglichkeit, über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde die von Ihnen gesuchte Person zu finden. 

Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft,
  • erweiterte Melderegisterauskunft,
  • Selbstauskunft.

Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person wird unter Umständen nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.

Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind:

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vorname(n),
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht oder
  • eine Anschrift.

Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, wird eine neutrale Auskunft erteilt.

Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.

Bei einer Selbstauskunft erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie erhalten zudem die Information, an wen, zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage Daten gespeichert und regelmäßig übermittelt werden.

Schriftliche Beantragung

Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr in Höhe von 11  für eine einfache Melderegisterauskunft oder 15 für eine erweiterte Melderegisterauskunft auf das städtische Konto (Sparkasse Krefeld: IBAN: DE72 3205 0000 0011 0015 59, BIC: SPKRDE33) unter Angabe folgenden Verwendungszwecks: 1.100.02.02.06 Vor- und Zuname.

Bitte denken Sie daran,  Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis (Überweisungsbeleg) beizufügen, da nur solche Anträge bearbeitet werden können, denen ein entsprechender Nachweis beiliegt. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Antragstellung

Persönliche Beantragung:

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Bitte vereinbaren Sie einen Online-Termin.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung in der Service-Stelle.

Schriftliche Beantragung:

Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

  • Bitte zahlen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr. Dazu sind folgende Zahlungsweisen möglich:
    Verrechnungsscheck
    Überweisungsbeleg
    Lastschriftmandat
    Einzugsermächtigung
    Informationen zum Datenschutz sind zu finden unter Datenschutz-Info für Meldeangelegenheiten. Um die Mehrarbeit zu vermeiden, die mit der Überprüfung des Zahlungseinganges im Nachhinein - d. h. nach erteilter Auskunft - verbunden ist, können Auskünfte aus dem Melderegister nur erteilt werden, wenn die fällige Gebühr der Anfrage bereits beigefügt ist.
  • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
  • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

Fristen

keine

Gebührenrahmen

  • Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
  • Melderegisterauskunft deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: 15,00 €

Weiterführende Informationen

  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Auf den zweiten Klick

Kontaktinformationen

Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.

Online-Terminreservierung

Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.

Vor-Ort-Reservierung

Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Sie haben das Seitenende erreicht.