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Führungszeugnis beantragen

Sie benötigen ein Privat-, Behörden-, erweitertes oder Europäisches Führungszeugnis?

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um ein Zeugnis über den betreffenden Inhalt des Zentralregisters. Es stellt also eine Urkunde dar, die hauptsächlich verzeichnet, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.

Es wird unterschieden zwischen sogenannten

  • Privatführungszeugnissen, die für private Zwecke ausgestellt werden und
  • Behördenführungszeugnissen, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Behördenführungszeugnisse werden unmittelbar an die Behörde übersandt. Allerdings hat die Behörde dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.

Das erweiterte Führungszeugnis (zum Schutz Minderjähriger)

Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, das die Voraussetzungen nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen.

Europäisches Führungszeugnis

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis).

Antragstellung

Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse mit Hilfe des neuen Personalausweises (mit eingeschalteter eID-Funktion) unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu beantragen. Die Voraussetzungen und Hinweise zum Verfahren können Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.

Wenn Sie in Kempen wohnen, nehmen die Service-Stellen den Antrag auf ein Führungszeugnis entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde gesandt.

Bei der Antragstellung haben Sie Ihre Identität und wenn Sie als gesetzliche Vertretung handeln Ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. 

Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, halten Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen bereit.

Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können den Antrag persönlich oder in einfacher Schriftform unter Nachweis ihrer Identität direkt beim Bundesamt für Justiz stellen. Eine Antragstellung kann wegen des zu erbringenden Identitätsnachweises nicht per E-Mail erfolgen.

Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen.
Wird ein Europäisches Führungszeugnis beantragt, ersucht das Bundesamt für Justiz den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

Voraussetzungen

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat die Person eine gesetzliche Vertretung, so ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, so ist nur ihre gesetzliche Vertretung hierzu berechtigt.

Eine Antragstellung durch eine andere gesetzliche Vertretung (also zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin) ist nicht möglich.

Gebührenrahmen

  • Führungszeugnis : 13,00 €
Zahlungsarten
  • bar
  • EC-Cash

Bearbeitungsdauer

3 Wochen (circa)

Auf den zweiten Klick

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis
  • Reisepass
Kontaktinformationen

Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.

Online-Terminreservierung

Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.

Vor-Ort-Reservierung

Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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