© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Einbürgerung

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen.

Für Einbürgerungen, Feststellungsverfahren und alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten ist die Einbürgerungsbehörde des Kreises Viersen zuständig. 

Antragstellung

Die u.a. Mitarbeitenden sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

Unterlagen

Antrag auf Einbürgerung inkl. Informationen zum Datenschutz

Voraussetzungen

In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Info Einbürgerungstest und Deutschzertifikat B 1 www.viersen.eso.de)
  • Keine erheblichen Vorstrafen
  • Ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
  • Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen.

Gebührenrahmen

  • Einbürgerung je Person: 255,00 €
  • Miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €

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Kontaktinformationen

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten!

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