© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Eheschließung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Anmeldung der Eheschließung muss immer bei dem Standesamt stattfinden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

In Kempen können Sie Ihre Ehe an folgenden Tagen anmelden:

  • montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr
  • montags von 14.30 bis 16 Uhr
  • donnerstags von 14.30 bis 18 Uhr

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobten beim Standesamt erscheinen. Kann nur einer der Verlobten die Ehe anmelden, so muss eine Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden - den Vordruck finden Sie am Ende dieser Seite.

Gerne können Sie auch vor der Anmeldung bereits einen Hochzeitstermin reservieren.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Wenn ein Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist zur Beratung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.

Häufige Fragen

Wann können wir heiraten?

In Kempen können von dienstags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr Termine für die Eheschließung vereinbart werden.
Zusätzlich werden zu den unten angegebenen Terminen auch Trauungen an Samstagen angeboten.

Für das Jahr 2024 werden folgende Samstagstrautermine angeboten:

13.01.2024
03.02.2024
02.03.2024
20.04.2024
25.05.2024
15.06.2024
13.07.2024
31.08.2024
21.09.2024
12.10.2024
16.11.2024
07.12.2024

Da an jedem Termin nur eine begrenzte Anzahl an Trauungen stattfinden kann, ist eine frühzeitige Anmeldung angeraten.

Wo können wir heiraten?

Neben den Trauungen im Standesamt Neustraße können auch Trauungen im Weberhaus des Heimatvereins St. Hubert durchgeführt werden. Für größere Gesellschaften bietet sich der Rokokosaal im Kulturforum Franziskanerkloster an.

Antragstellung

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobten beim Standesamt erscheinen. Kann nur einer der Verlobten die Ehe anmelden, so muss eine Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden - den Vorduck finden Sie am Ende dieser Seite.

Wenn beide Verlobte

  • ihren Hauptwohnsitz in Kempen haben,
  • beide volljährig sind,
  • beide deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide ledig sind,

werden die unten angegebenen Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Volljährigkeit
  • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
  • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
Ehe zwischen Verwandten
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
Doppelehen / doppelte Lebenspartnerschaften
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Fristen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Gebührenrahmen

  • Anmeldung: 50,00 €
  • Anmeldung bei Auslandsbeteiligung (im Einzelfall sind weitere Kosten möglich): 75,00 €

Weiterführende Informationen

Unter Standesamt finden Sie weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und den Trauorten des Standesamtes Kempen.

Auf den zweiten Klick

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich bei den Geburtsstandesämtern)
  • wenn einer oder beide Verlobte bereits verheiratet waren: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der früheren Ehe (erhältlich bei den Heiratsstandesämtern)
Kontaktinformationen

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig!

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