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Ehefähigkeitszeugnis

Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.

In den EU-Staaten ist es erforderlich, dass Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Das Ehefähigkeitszeugnis wird von Ihrem Wohnsitzstandesamt ausgestellt und bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht keine Bedenken gegen eine Eheschließung bestehen. Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist vorab eine persönliche Beratung erforderlich.

Falls Sie den Wunsch haben, im Ausland zu heiraten, fragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt im Ausland nach den vorzulegenden Dokumenten.

Antragstellung

Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist ein persönliches Gespräch erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Gebührenrahmen

  • Ehefähigkeitszeugnis: 40,00 € bis 66,00 €

Weiterführende Informationen

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.

In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Zeugnis bestätigt dem Standesamt im Ausland, dass es keine Hindernisse für eine Ehe gibt. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

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