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Beurkundung einer Namenserklärung von Ehegatten

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

  • Ehegatten können auch nach einer Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
  • Ein Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen.
  • Ein Ehegatte kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ihren künftig zu führenden Namen nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch nach deutschem Recht wählen.

Antragstellung

Die Erklärungen müssen persönlich abgegeben werden. Es müssen eine aktuelle Abschrift aus dem Eheregister (falls Sie nicht in Kempen geheiratet haben) und die Ausweise mitgebracht werden.

Gebührenrahmen

  • Beurkundung Namenserklärung: 21,00 €

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