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Beurkundung einer Namenserklärung für ein Kind

Bei der Geburtsbeurkundung bekommt das Kind der ledigen oder geschiedenen Mutter den Familiennamen der Mutter. Durch eine Erklärung der Mutter und Zustimmung des Vaters kann das Kind auch direkt mit dem Familiennamen des Vaters eingetragen werden.

Falls bereits gemeinsames Sorgerecht besteht, erklären die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam den Familiennamen des Kindes.

Das Kind aus einer früheren Ehe kann nach Eheschließung der Mutter durch Einbenennung auch den neuen Ehenamen der Mutter erhalten. Voraussetzung ist eine gemeinsame Erklärung der Mutter und des neuen Ehemannes und die Zustimmung des leiblichen Vaters.

Gebührenrahmen

  • Namenserklärung: 21,00 €

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