© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Bauberatung

Das Baugeschehen ist streng reglementiert. Egal ob Neubau, Umbau, Erweiterung, Beseitigung oder Nutzungsänderung - in jedem Fall sind eine ganze Reihe von Bauvorschriften zu beachten. Das gilt auch für Bauvorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen (genehmigungsfreie Bauvorhaben). Hier den Überblick zu behalten ist nicht ganz einfach.

Auf der anderen Seite stecken Bauvorschriften aber immer nur einen äußeren rechtlichen Rahmen für ein Vorhaben ab und belassen darüber hinaus Spielräume für die eigenen Bauwünsche. Ohne Einbeziehung eines Fachmannes / einer Fachfrau wird man diese Möglichkeiten kaum erkennen.

Deshalb ein wichtiger Rat: Nehmen Sie Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde auf, erkundigen Sie sich, lassen Sie sich beraten!

In einem solchen Beratungsgespräch kann dann meistens schon abschließend geklärt werden, ob die Planung baurechtlich zulässig ist oder ob umgeplant werden muss, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.

In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) empfohlen. Somit kann die Bauaufsicht die baurechtliche Zulässigkeit genau und „in Ruhe“ prüfen. 

Die Bauberatung ist kostenlos. Vereinbaren Sie hierzu bitte vorab telefonisch einen Termin mit den unten aufgeführten Mitarbeitenden, da diese auch während der Sprechzeiten in Terminen oder im Außendienst sein können.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema "Bauberatung" sind unter www.bauportal.nrw zu finden.

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