© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Das Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten - der Stadt Kempen ist für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.

Antragstellung

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich oder persönlich bei der Stadt Kempen beantragen.

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben.
  • Für den Online-Antrag brauchen Sie:
    • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
    • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
  • Wenden Sie sich an die u.a. Kontaktpersonen.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben. Im Normalfall dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt ist.

Voraussetzungen

Für natürliche Personen: 

  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder per E-Mail
  • Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie.

Für juristische Personen: 

  • der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs gestellt werden.

Gebührenrahmen

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister : 13,00 €
Zahlungsarten
  • bar
  • EC-Cash
  • Verrechnungsscheck

Bearbeitungsdauer

3 Wochen (circa)

Auf den zweiten Klick

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis
Kontaktinformationen

Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Bitte um vorherige Terminvereinbarung!

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