© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Ahnenforschung

Das Standesamt Kempen führt die Geburten-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister der Stadt Kempen und der ehemaligen Gemeinden Schmalbroich, St. Hubert und Tönisberg.

Geburtsregister werden 110 Jahre, Heirats- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre beim Standesamt fortgeführt. Nach Ablauf dieser Frist gehen diese Personenstandsbücher ins Archiv des Kreises Viersen und werden auch als Archivgut behandelt.

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Durchsicht und Einsicht in die Personenstandsregister, die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen und Geschwistern. Andere Personen - also auch Onkel, Tanten, Nichten, Neffen und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Falls Sie nicht zu dem Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen bzw. das rechtliche Interesse nachweisen.

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