© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Abfallentsorgungsgebühren

Die Stadt Kempen erhebt für die Abfallentsorgung gem. § 2 der Abfallsatzung Abfallentsorgungsgebühren. Diese Gebühren müssen die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke bezahlen. Mieter zahlen die Abfallentsorgungsgebühren meist über die Nebenkosten zur Miete. Die Gebühr wird immer für volle Monate berechnet.  

Die Gebühr setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Anzahl und Größe der grauen Restabfallbehälter
  • zusätzliche Bioabfallgefäße
  • Häufigkeit der Leerung (wöchentliche bzw. 14-tägige Abfuhr)
  • Zahl der am 1.12. des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (bei Wohnungen)
  • Einwohnergleichwerte (bei sonstigen Grundstücken)

Verringert sich die Zahl der gemeldeten Personen über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten (z. B. Auslandsaufenthalt, Sterbefall, Umzug bzw. Wegzug, Studium), kann ein Antrag auf Gebührenerlass bis zum 31. März des Folgejahres beim Steueramt gestellt werden.

Für die Bestellung bzw. Änderung von Abfallbehältern sowie für Fragen zur Abfallentsorgung und den Einwohnergleichwerten wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt.

Die Höhe der Gebühren sowie weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Abfallsatzung bzw. der Abfallgebührensatzung.

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