© © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Ferienangebote Schulkinder

Anmeldung Ferienspaß in den Sommerferien 2024

Eine Anmeldung für den Ferienspaß im Sommer 2024 ist nicht mehr möglich.

In allen Schulferien (außer in den Weihnachtsferien) bietet das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen Ferienbetreuungen für alle schulpflichtigen Grundschulkinder, die den Offenen Ganztag nutzen, an. In den Sommerferien erweitert sich dieses Angebot auf alle schulpflichtigen Kempener Kinder und Kinder, die eine Kempener Schule besuchen bis zum vollendeten 13. Lebensjahr.

Das Ferienspaßangebot umfasst eine verlässliche Ganztagsbetreuung (montags bis freitags von 7.30 bis 16 Uhr), Verpflegung (Mittagessen), Tagesausflüge über die Stadtgrenzen hinaus und ein täglich wechselndes, vielfältiges Programm. Für alle Anmeldungen gilt die aktuell gültige Nutzungs- und Entgeltordnung (siehe unten).

Betreuungsangebot in den Sommerferien | Ferienspaß

Der Ferienspaß ist ein Spiel- und Betreuungsangebot des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen während der Sommerferien.

In den gesamten sechs Ferienwochen wird ein Ferienangebot an vier dezentralen Standorten angeboten:
Je Standort werden drei Ferienwochen (1. – 3. Woche oder 4. – 6. Woche) abgedeckt.

  • OGS der Astrid-Lindgren-Schule Kempen
    Anschrift: katholische Grundschule Astrid Lindgren, Straelener Straße 2, 47906 Kempen
  • OGS der Gemeinschaftsgrundschule St. Hubert
    Anschrift: Gemeinschaftsgrundschule St. Hubert, Hohenzollernplatz 21, 47906 Kempen
  • OGS der Regenbogenschule Kempen
    Anschrift: Regenbogenschule Kempen, Eichendorffstraße 12, 47906 Kempen
  • OGS der Gemeinschaftsgrundschule Tönisberg
    Anschrift: Gemeinschaftsgrundschule Tönisberg, Helmeskamp 9, 47906 Kempen

Standorte 2024

  • 1. – 3. Woche: Regenbogenschule Kempen und Gemeinschaftsgrundschule Tönisberg.
  • 4. – 6. Woche: Astrid-Lindgren-Schule Kempen und Gemeinschaftsgrundschule St. Hubert.

Die Standorte/Wochen rotieren jährlich (umgekehrt in 2025 usw.).

Das Ziel ist es, eine wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, weshalb dies bei der Platzvergabe berücksichtigt wird. Ebenso besteht ein Vorrang für die OGS-Kinder an den entsprechenden Standorten.

  • Betreuungszeit: 7.30 Uhr bis 16 Uhr
  • Ankommen/Bringen: 7.30 Uhr bis 9 Uhr
  • Abholzeiten: 14 Uhr, 15 Uhr und um 16 Uhr
  • Alter der Teilnehmer: Vorschulkinder bis vollendetes 12. Lebensjahr
  • Teilnehmerbeitrag: richtet sich nach Dauer der Teilnahme und bestehenden Betreuungsvereinbarungen (OGS)

Beiträge

Der Beitrag für Teilnehmende sowie das Essensentgelt für den Ferienspaß werden immer pauschal für eine komplette Woche gezahlt, unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit (siehe Nutzungs- und Entgeltordnung).

Anmeldemöglichkeiten

Da die Betreuungskosten für Ihre Kinder durch das Finanzamt nur bei unbarer Zahlung und Vorlage einer Rechnung anerkannt werden, erhalten Sie nach erfolgter Prüfung der Angaben eine Rechnung per Post. In dieser sind die Kosten für die Ferienbetreuung ersichtlich. Anschließend überweisen Sie die fälligen Beträge unter Angabe des Verwendungszwecks (Ferienspaß 20XX und Name des Kindes) auf eines der angegebenen Konten der Stadt Kempen.

Wichtige Hinweise!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zum Schutz der anderen Kinder und der Betreuerinnen und Betreuer, alle Kinder immer frei von ansteckenden Krankheiten sein müssen. Etwaige körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen der Kinder sind den Mitarbeitenden bei der Anmeldung mitzuteilen. Grundsätzlich behalten wir uns vor, Kinder andernfalls nicht am Ferienspaß teilnehmen zu lassen oder frühzeitig nach Hause zu entlassen. Aufgrund der Corona Pandemie gilt das besonders bei Erkältungssymptomen.

Es gelten die jeweils aktuell vorgegebenen Hygieneschutzmaßnahmen des Landes NRW!

Die Kinder sind während der Maßnahme nachrangig gegen Unfall versichert. Diese Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die ein Kind bei Verstößen gegen die Anordnungen der Betreuerinnen und Betreuer erleidet. Für Schäden, die ein Kind unter Missachtung der Anordnungen der Betreuerinnen und Betreuer verursacht, haften grundsätzlich die Erziehungsberechtigten.

Kinder, die sich oder andere durch ihr Verhalten gefährden oder gemeinschaftswidrig handeln, können vom Ferienspaß vorübergehend oder ganz ausgeschlossen werden. Auch in diesem Fall werden die gezahlten Beträge nicht erstattet. Die Entscheidung über einen Ausschluss obliegt den zuständigen Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Der Ausschluss entbindet nicht von der Zahlung des Beitrages.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, beim Abholen darauf zu achten, dass Sie oder die Kinder sich immer bei einer Betreuerin oder bei einem Betreuer abmelden! Nur so ist eine vertragsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtspflicht möglich.

Sie sollten Ihr Kind grundsätzlich abmelden. Sollte es an einem oder mehreren Tagen nicht kommen bzw. krank sein, informieren Sie uns bitte schriftlich per E-Mail immer rechtzeitig vorher! Auch hierbei werden die geleisteten Beträge nicht erstattet.

Für Wertgegenstände, Bekleidung und Geld wird grundsätzlich keine Haftung übernommen!

Betreuungsangebot in den Oster- und Herbstferien

In den Oster- und Herbstferien findet das Betreuungsangebot ausschließlich für Grundschulkinder statt, die die Offene Ganztagsschule besuchen. Für die Kinder der "8 bis 13" - Betreuung werden die Oster- und Herbstferien über die Fördervereine der jeweiligen Grundschulen sichergestellt.

Standorte der Oster- und Herbstferienbetreuung 2024:  

  • 1. Woche: OGS Regenbogenschule und OGS Tönisberg
  • 2. Woche: OGS St. Hubert und OGS Astrid Lindgren

Die Standorte/Wochen rotieren jährlich (umgekehrt in 2025 usw.).

Bitte melden Sie Ihr Kind nur an der jeweiligen „Stamm“-OGS an! Sollte dies absolut nicht möglich sein, nehmen Sie bitte vor der Anmeldung Kontakt zu Herrn Pannasch auf. Alle Eltern von Kindern der OGS können verlässlich mit einem Betreuungsangebot für eine Woche planen!

Sollten Sie keine Betreuung benötigen, denken Sie bitte daran, das Mittagessen für die Ferien abzubestellen (sofern notwendig)!

Die häufigsten Fragen rund um den Ferienspaß:

Können Kinder, die nicht im Kreisgebiet Kempen wohnen, am Ferienspaß teilnehmen?

Das Spiel- und Betreuungsangebot ‚Ferienspaß‘ ist für alle Kinder vom 5./6. bis zum vollendetem 12. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Kempen bzw. für alle Schülerinnen und Schüler, die eine Kempener Grundschule besuchen oder in eine solche nach den Sommerferien eingeschult werden. Bitte beachten Sie, dass sie ihr Kind nur für einen Standort und für einen Zeitraum in den Ferienwochen 1-3 oder 4-6 anmelden können.

Darf mein Kind, das nach den Sommerferien in die Schule kommt, den Ferienspaß besuchen?

Kinder, die nach den Sommerferien in die Schule kommen, können bereits den Ferienspaß besuchen.

Habe ich die Möglichkeit, den Ferienspaß über das Bildungs- und Teilhabepaket mitfinanzieren zu lassen?

Leistungsberechtigte Eltern haben die Möglichkeit, Gelder über das Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen, so dass der Ferienspaß mitfinanziert werden kann. Der sogenannte BuT- Antrag kann bei und mit uns bei der Anmeldung ausgefüllt werden. Bitte sprechen Sie uns an.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Familien bzw. Kinder, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach den §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz haben.

Was gebe ich meinem Kind für den Ferienspaß mit?

Ihr Kind sollte auf jeden Fall mit einem (zweiten) Frühstück, ausreichend Getränken (am besten Wasser) sowie spiel- und wetterentsprechender Kleidung für den Ferienspaß ausgestattet sein. Je nach Wetterbedingungen bitte wir Sie, Ihrem Kind/ihren Kindern entsprechende Kleidung/Wechselbekleidung (Badehose, Kopfbedeckung
etc.) mitzugeben. Ihr Kind benötigt kein eigenes Spielzeug, Geld oder ein Handy. Wir bitten Sie darüber hinaus, auch auf Wertgegenstände zu verzichten, da auch diese bei Verlust nicht ersetzt werden.

Wie ist das Essen beim Ferienspaß organisiert?

Das Mittagessen (i.d.R. bestehend aus einer warmen Mahlzeit und Nachtisch) wird von einem Caterer gebracht und von erfahrenen Kräften ausgeteilt. Sie haben bei der Anmeldung zum Ferienspaß die Möglichkeit Angaben zu Unverträglichkeiten und religiösen oder ethischen Haltungen zu machen. Die Kinder nehmen die Mahlzeiten, welche regelhaft nach der Ernährungspyramide ausgewählt werden, in ihren Kleingruppen ein.

Kann ich mein Kind früher bzw. außerhalb der offiziellen Abholzeiten abholen?

Generell bitten wir Sie, Ihr Kind nur während der offiziellen Zeiten (14:00 Ihr, 15.00 Uhr und um 16:00 Uhr und mittwochs am Ausflugstag immer 16.00 Uhr) abzuholen. In Ausnahmefällen sind jedoch Absprachen mit dem Leitungsteam möglich – bitte sprechen Sie uns vor Ort an.

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