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Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2025

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Die Stadt Kempen informiert alle Wahlberechtigten über die anstehenden Termine und Abläufe rund um die Kommunalwahl 2025.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl 2025 werden voraussichtlich ab dem 07. August 2025 verschickt. Alle Wahlberechtigten erhalten ihre persönliche Benachrichtigung rechtzeitig per Post. Die Wahlbenachrichtigung erhält die Information über das jeweilige Wahllokal. Da sich Änderungen in der Zuordnung der Wahllokale ergeben haben, sollte geprüft werden, in welchem Wahllokal die Wahl für den eigenen Wahlbezirk stattfindet.

Mit Hilfe der Angaben auf der Wahlbenachrichtigung kann auch in einfacher Weise die formkorrekte Beantragung der Briefwahlunterlagen erfolgen. 

Erreichbarkeit des Briefwahlbüros ab 11. August 2025

Ab dem 11. August 2025 öffnet das Wahlamt der Stadt Kempen für Auskünfte und Anliegen in der Schorndorfer Straße 18, 47906 Kempen. Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind:

  • Montag bis Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Montag bis Donnerstag von 14 bis 16.30 Uhr
  • Freitag (nur am 12.09.) von 8 bis 15 Uhr

und nach Terminvereinbarung.

Briefwahl

Das Wahlamt weist daraufhin, dass Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung am einfachsten über den dort aufgedruckten QR-Code mit dem Smartphone beantragt werden können. Bei Nutzung des QR-Codes ist das Formular bereits vorausgefüllt und nur das Geburtsdatum muss noch ergänzt werden. Alternativ kann auch das Online-Formular ausgefüllt werden. Dieses steht ab dem 7. August 2025 zur Verfügung.

Die Beantragung der Wahlunterlagen über diese beiden Wege ist der schnellste und sicherste Weg, da die Anträge direkt im Wahlverfahren geprüft, gespeichert und bearbeitet werden.

Wahlbriefanträge können auch per E-Mail dargestellt werden, dies jedoch immer nur für den/die Wahlberechtigte persönlich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Die Details zu den Antragsvoraussetzungen sind auf der unter "Briefwahl" abrufbar oder können telefonisch im Briefwahlbüro unter der 0 21 52 / 917-4935 erfragt werden. 

Versand der Stimmzettel

Die Stimmzettel für die Kommunalwahl 2025 werden Ende Juli gedruckt und stehen der Stadt Kempen voraussichtlich ab dem 11. August 2025 zur Verfügung für den Versand der Briefwahlunterlagen. 

Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden gebeten, den Erhalt ihrer Unterlagen rechtzeitig zu prüfen und bei fehlendem Erhalt schnellstmöglich Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen. Eine erneute Ausstellung verloren gegangener oder nicht zugestellter Wahlbriefe ist nur bis zum 13. September 2025 bis 12 Uhr möglich. 

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum 14. September 2025 um 16 Uhr im Wahlamt eingegangen sein, damit die Stimme bei der Auszählung berücksichtigt werden kann. 

Die Stadt Kempen bittet alle Wahlberechtigten, die Informationen und Termine zu beachten, um eine reibungslose Teilnahme an der Kommunalwahl 2025 zu gewährleisten.
Für weitere Informationen stehen die Website der Stadt Kempen sowie das Wahlamt zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Kempen
Wahlamt 
Schorndorfer Straße 18
47906 Kempen
02152 / 917-4920 
wahlen@kempen.de 

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