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Beurkundung einer Vaterschaft-/Mutterschaftsanerkennung

Ist die Mutter eines Kindes ledig, geschieden oder verwitwet, kann der leibliche Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung kann bei jedem Standesamt, Jugendamt oder bei einem Urkundsbeamten (Notar) erfolgen. Die Mutter muss dieser Anerkennung zustimmen. Daher ist das persönliche Erscheinen beider Elternteile notwendig. 

Sollte auch der Wunsch nach einem gemeinsamen Sorgerecht bestehen, ist es ratsam, einen Termin für beide Erklärungen beim Jugendamt zu machen, um mehrere Behördengänge zu vermeiden. Sorgerechtserklärungen können nur beim Jugendamt abgegeben werden. Dazu ist das persönliche Erscheinen beider Elternteile notwendig. Diese Erklärungen können auch vorgeburtlich abgegeben werden.    

Zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Geburtsurkunde des anerkennenden Vaters
  • Personalausweis des Vaters
  • Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits geboren)
  • Mütterpass der werdenden Mutter (falls noch nicht geboren)
  • Personalausweis der Mutter

Sollte einer der Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht in Deutschland geboren sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes in Verbindung, um Ihnen im Einzelfall eine kompetente Auskunft erteilen zu können

Ihre Ansprechpartner: