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Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Dieser kann ab sofort digital beantragt werden. Ganz bequem von zuhause oder unterwegs per Smartphone oder Computer über folgenden Link:

www.untersuchungsberechtigungsschein.de

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein.
  • Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.
  • Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Untersuchungsberechtigungsschein selbst online zu beantragen, besteht auch die Möglichkeit diesen vor Ort in den Service-Stellen zu beantragen (sofern Sie in Kempen mit Hauptwohnung gemeldet sind). Hierzu vereinbaren Sie bitte über unsere Online-Terminvereinbarung einen Termin.

Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres möglich. Allerdings nur, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hierzu gilt die gleiche Beantragung wie oben (digital oder vor Ort in den Service-Stellen).

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen:

Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument

Ihre Ansprechpartner:

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