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Sterbefallbeurkundung
Ein Sterbefall wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk er eingetreten ist. Er ist spätestens am dritten dem Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
In der Regel übernimmt das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige beim Standesamt und auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben.
Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden bzw. Bestatters
- Personalausweis und evtl. Reisepass des oder der Verstorbenen
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (bei Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister oder einer Eheurkunde, ausgestellt nach dem 01.01.2009, müssen zusätzlich noch die Geburtsurkunden des/r Verstorbenen und seines Ehepartners vorgelegt werden)
- war die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind entsprechende Nachweise (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil) vorzulegen
- bei ledigen Verstorbenen ist eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen.