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Rechnungsprüfung
Zielsetzung der Rechnungsprüfung ist es, eine rechtmäßige, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwaltung zu fördern, ohne dabei den Entscheidungsspielraum der zuständigen Verwaltungseinheiten einzuengen. Sie berät die Politik und Verwaltung.
Aufgabe & Legitimation
Die Rechnungsprüfung der Stadt Kempen findet ihre gesetzliche Legitimation in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nach § 101 Abs. 1 S. 1 GO NRW haben kreisfreie Städte und große und mittlere kreisangehörige Städte ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten.
Die kommunale Rechnungsprüfung zählt zu den Aufgaben des Rates einer Stadt. Sie obliegt zunächst dem Rechnungsprüfungsausschuss, der das Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit der Kontrolle der Stadtverwaltung beauftragt.
Die Leitung sowie Prüferinnen und Prüfer des RPA werden vom Rat bestellt und können auch nur von ihm abberufen werden. Das RPA ist per Gesetz dem Rat unmittelbar unterstellt und verantwortlich und kann damit verwaltungsintern weitgehend unabhängig tätig werden.
Das RPA hat im Wesentlichen folgende Prüfungsaufgaben, die sich unter anderem aus der GO NRW ergeben:
- Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses
- laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
- dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung
- Prüfung von IT-Verfahren mit Bezug zur Finanzbuchhaltung
- Prüfung von Vergaben
- Prüfung der Wirksamkeit der internen Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS)
- Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Sonstige Aufgaben nach der Rechnungsprüfungsordnung
Durch die vom Rat beschlossene Rechnungsprüfungsordnung ergeben sich weitere Prüfaufgaben.
Prüfung von Vergaben
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadtverwaltung Kempen ein wichtiger Nachfrager im Wirtschaftsraum. Bei der Vergabe von Aufträgen ist sie einer Vielzahl von Regelungen im Landes- und Bundes- aber auch Europarecht unterworfen. Die Prüfung des Vergabewesens stellt ein typisches Prüfungsfeld des RPA dar. Zu berücksichtigen sind das Haushalts-, Vergabe- und Zuwendungsrecht.
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-1410
Anschrift
Rathaus am Bahnhof
Schorndorfer Str. 20
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung