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Namensänderung

Für eine Namensänderungen kann es verschiedene Gründe geben. Von der rechtlichen Seite gesehen gibt es auch verschiedene Arten von Namensänderungen. So ist z.B. zu unterscheiden, ob es sich um die Änderung eines Vornamens oder des Familiennames handelt. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Verfahrensweisen und Kosten. Das Standesamt kann in einem persönlichen Gespräch feststellen, welche Art von Namesänderung gewünscht wird und wie in diesem Fall weitergeholfen werden kann.

Hinweis:
Zum 1. November 2018 ist der neue Paragraph 45a des Personenstandsgesetzes (PStG) in Kraft getreten. Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden; sie kann auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden. Für die Beurkundung der Sortiererklärung entsteht eine Gebühr von 21 Euro, für eine Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro.

Sofern es über das Standesamt keine Möglichkeit gibt, die von Ihnen gewünschte Namensänderung vorzunehmen, bleibt für deutsche Staatsangehörige in Ausnahmefällen noch der Weg der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hierbei können Vor- oder (und) Familiennamen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Namensänderungsbehörde des Kreises Viersen geändert werden. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Gebühr bei öffentlich-rechtlicher Namensänderung:

Die Entscheidung über eine Namensänderung ist gebührenpflichtig - auch bei einer Ablehung. Die Gebühr beträgt bei Familiennamensänderungen bis zu 1.200 Euro und bei Vornamensänderungen bis zu 300 Euro.

Für Kempener Bürgerinnen und Bürger ist der Antrag bei der Service-Stelle (Ansprechpartnerin: Kerstin Nurmi) zu stellen und wird von dort an den Kreis Viersen zur Entscheidung weitergeleitet. Bei der Service-Stelle erhalten Sie auch weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner:

Sachgebiet Standesamtswesen
Ute Ripkens
Service-Stelle Telefonische Terminvereinbarung erbeten!
Telefon: 0 21 52 / 917-2469
Kerstin Nurmi
Service-Stelle Telefonische Terminvereinbarung erbeten!
Telefon: 0 21 52 / 917-2460

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag und Dienstag
8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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