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Kultur- und Freizeitpass
Personen mit geringem Einkommen können den Kultur- und Freizeitpass der Stadt Kempen erhalten. Hiermit soll Ihnen die Möglichkeit geboten werden, das städtische Kultur- und Freizeitangebot zu ermäßigten Preisen zu nutzen. Der Rat der Stadt Kempen beschließt, dass folgende Personen ab 10.05.2023 berechtigt sind, den Kempener Kultur- und Freizeitpass in Anspruch zu nehmen:
Bezieher des Kultur- und Freizeitpasses
Den Pass erhalten Personen, die in Kempen leben, und zwar:
- In Kempen lebende Einzelpersonen und Alleinerziehende, deren monatliches Gesamtnettoeinkommen den Betrag von 1.300 € nicht übersteigt.
- In Kempen lebende Ehegatten, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, deren monatliches Gesamtnettoeinkommen den Betrag von 1.900 € nicht übersteigt.
- Die Einkommensgrenzen nach den Ziffern 1 und 2 erhöhen sich bei im Haushalt lebenden Kindern wie folgt:
- Zuschlag je Kind von 0 bis unter 6 Jahren 600 €
- Zuschlag je Kind von 6 bis unter 14 Jahren 600 €
- Zuschlag je Kind von 14 bis unter 18 Jahren 700 €
- Zuschlag je volljährigem Kind 700 €
Der so ermittelten Einkommensgrenze ist das gesamte Familiennettoeinkommen gegenüber zu stellen. - Bei Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz (WoGG) sowie Beziehern von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird unterstellt, dass die vorliegenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
- Liegt das Gesamtnettoeinkommen zwar innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenze, besteht das Einkommen jedoch überwiegend (mehr als 50 %) aus Kapitalerträgen, so wird der Kempener Kultur- und Freizeitpass nicht gewährt.
Der Kultur- und Freizeitpass wird befristet für die Dauer eines Jahres ausgegeben und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert werden.
Gewährung von Vergünstigungen
Inhaber des Kultur- und Freizeitpasses zahlen den für Minderjährige geltenden Preis
- beim Besuch des Kramer – Museums
- beim Besuch des Museums für niederrheinische Sakralkunst
- bei städtischen Theater- und Kulturveranstaltungen
- beim Besuch des Erlebnisbades „aqua-sol“
- bei den jährlichen Ausleihgebühren der Stadtbibliothek
Die Schutzgebühr für die Veranstaltungen “Samstags halb 5“ ermäßigt sich auf 4 Euro je Karte für den Inhaber des Passes.
Beantragung des Kultur- und Freizeitpasses
Nach Vorlage der Einkommensunterlagen wird der Kultur- und Freizeitpass befristet für ein Jahr von der Service-Stelle der Stadt Kempen ausgestellt.
Kultur- und Freizeitpass für Kinder und Jugendliche
Diesen Pass erhalten Kempener Kinder und Jugendliche die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen.
Gewährung von Vergünstigungen
Sie erhalten unter Vorlage dieses Passes eine Ermäßigung in Höhe von 50 % auf den gültigen Preis für Kinder bzw. Jugendliche
- beim Besuch des Kramer – Museums
- beim Besuch des Museums für niederrheinische Sakralkunst
- bei städtischen Theater- und Kulturveranstaltungen
- beim Besuch des Erlebnisbades „aqua-sol“
- bei den jährlichen Ausleihgebühren der Stadtbibliothek
Beantragung des Kultur- und Freizeitpass
Den Kultur- und Freizeitpass für Kinder und Jugendliche erhalten die Erziehungsberechtigten nach Vorlage des entsprechenden Sozialbescheides in den Service-Stellen der Stadt Kempen. Er wird befristet für ein Jahr ausgestellt.