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Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird ausgestellt für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Er ersetzt seit dem 1.1.2006 den Kinderausweis und ist unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild zu versehen. Dies gilt auch für Verlängerungen.

Der Kinderreisepass mit biometrischem Lichtbild gilt mit der Änderung des Passgesetzes ab dem 1.11.2007 als Pass. Vor Antritt einer Reise sollten die Eltern sich dennoch vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, den Kinderreisepass akzeptiert.

Lichtbild

Das Lichtbild muss ebenfalls den Qualitätsanforderungen für den Reisepass erfüllen (Frontalaufnahme). Bei Säuglingen und Kleinkindern sind Abweichungen zulässig.

Gültigkeit

Der Kinderreisepass ist seit dem 1.1.2021 nur noch für 1 Jahr (vorher 6 Jahre) gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Er kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres vor Ablauf der Gültigkeit jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe mit längerem Gültigkeitsdatum behalten weiterhin ihre Gültgkeit.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Lichtbild
  • unterschriebene Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (z.B. beide Eltern)
  • ggfs. Sorgerechtsbeschluss (bei geschiedenen Ehen), Bestallungsurkunde (in Vormundschaften)

Gebühr:

13 Euro, für Verlängerung und Änderung 6 Euro

Hinweis

Seit dem 1.11.07 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Notwendige Formulare

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