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Abwasser / Gewässerunterhaltungsgebühr

Die Stadt Kempen führt rückwirkend zum 01.01.2020 eine Gewässerunterhaltungsgebühr ein. Erläuterungen finden Sie zu den nachfolgenden Punkten:

Wer muss die Gewässerunterhaltungsgebühr bezahlen?

Die Gewässerunterhaltungsgebühr zahlen Sie als Grundstückseigentümer*in.

Wie hoch ist die Gewässerunterhaltungsgebühr?

Die Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt pro Jahr und Quadratmeter 0,000815 für übrige Flächen und 0,048023 für befestigte Flächen.

Wann muss die Gewässerunterhaltungsgebühr gezahlt werden?

Die Gewässerunterhaltungsgebühr wird rückwirkend zum 01.01.2020 im Laufe des Jahres 2021 erhoben werden. Die Höhe der Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt 0,000815 für übrige Flächen und 0,048023 für befestigte Flächen pro Quadratmeter und Jahr. Ein privates Durchschnittsgrundstück (Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte) wird in der Regel eine Jahresgebühr von unter 10 zahlen müssen.

Flächenänderungen

Bitte wenden Sie sich an gewaesserunterhaltung@kempen.de oder 0 21 52 / 917 - 4333.

Eigentumsänderungen

Bitte wenden Sie sich an steuerwesen@kempen.de oder 0 21 52 / 917-1070, -1072 oder -1075

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Ihre Ansprechpartner:

Silvia Ruyters-Saers
Telefon: 021 52 / 917-4049

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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