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Abwasser / Gewässerunterhaltungsgebühr
Die Stadt Kempen führt rückwirkend zum 01.01.2020 eine Gewässerunterhaltungsgebühr ein. Erläuterungen finden Sie zu den nachfolgenden Punkten:
- Wer muss die Gewässerunterhaltungsgebühr bezahlen?
- Wie hoch ist die Gewässerunterhaltungsgebühr?
- Wann muss die Gewässerunterhaltungsgebühr gezahlt werden?
- Flächenänderungen
- Eigentumsänderungen
Wer muss die Gewässerunterhaltungsgebühr bezahlen?
Die Gewässerunterhaltungsgebühr zahlen Sie als Grundstückseigentümer*in.
Wie hoch ist die Gewässerunterhaltungsgebühr?
Die Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt pro Jahr und Quadratmeter 0,000815 € für übrige Flächen und 0,048023 € für befestigte Flächen.
Wann muss die Gewässerunterhaltungsgebühr gezahlt werden?
Die Gewässerunterhaltungsgebühr wird rückwirkend zum 01.01.2020 im Laufe des Jahres 2021 erhoben werden. Die Höhe der Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt 0,000815 € für übrige Flächen und 0,048023 € für befestigte Flächen pro Quadratmeter und Jahr. Ein privates Durchschnittsgrundstück (Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte) wird in der Regel eine Jahresgebühr von unter 10 € zahlen müssen.
Flächenänderungen
Bitte wenden Sie sich an gewaesserunterhaltung@kempen.de oder 0 21 52 / 917 - 4333.
Eigentumsänderungen
Bitte wenden Sie sich an steuerwesen@kempen.de oder 0 21 52 / 917-1070, -1072 oder -1075
Zum Herunterladen:
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 021 52 / 917-4049
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Download-Portal Gewässerunterhaltungsgebühr
- Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
- Wasserhaushaltsgesetz