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Führungszeugnisse
Bundeszentralregister
In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz ein zentrales Register. In das Bundeszentralregister werden unter anderem
- strafgerichtliche Verurteilungen,
- Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie
- Vermerke über Schuldunfähigkeit
eingetragen.
Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um ein Zeugnis über den betreffenden Inhalt des Zentralregisters. Es stellt also eine Urkunde dar, die hauptsächlich verzeichnet, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.
Es wird unterschieden zwischen sogenannten
- Privatführungszeugnissen, die für private Zwecke ausgestellt werden und
- Behördenführungszeugnissen, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.
Behördenführungszeugnisse werden unmittelbar an die Behörde übersandt. Allerdings hat die Behörde dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.
Neu eingeführt wurde seit dem 01.05.2010 das erweiterte Führungszeugnis (zum Schutz Minderjähriger).
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, das die Voraussetzungen nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen.
Antragsberechtigung
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat die Person eine gesetzliche Vertretung, so ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, so ist nur ihre gesetzliche Vertretung hierzu berechtigt.
Eine Antragstellung durch eine andere gesetzliche Vertretung (also zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin) ist nicht möglich.
Gebühr
Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 Euro. In besonderen Fällen ist eine Gebühren-Reduzierung möglich.
Antragstellung
Personen mit dem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können den Antrag bei jeder Meldebehörde stellen, bei der sie gemeldet sind. Das Führungszeugnis kann auch direkt beim Bundesjustizministerium online bestellt werden: ONLINE-BEANTRAGUNG
Wenn Sie in Kempen wohnen, können Sie ein Führungszeugnis in den Service-Stellen der Stadt Kempen beantragen. Bei der Antragstellung haben Sie Ihre Identität und wenn Sie als gesetzliche Vertretung handeln Ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Die Identität wird mittels Personalausweis oder Pass nachgewiesen.
Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, halten Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen bereit.
Bei der Antragstellung wird außerdem die Gebühr für das Führungszeugnis entgegen genommen. Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen. Als Nachweis der Beantragung erhalten Sie eine Gebührenquittung.
Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können den Antrag persönlich oder in einfacher Schriftform unter Nachweis ihrer Identität direkt beim Bundesamt für Justiz stellen. Eine Antragstellung kann wegen des zu erbringenden Identitätsnachweises nicht per E-Mail erfolgen.
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen.
Wird ein Europäisches Führungszeugnis beantragt, ersucht das Bundesamt für Justiz den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.
Nähere Informationen sowie deutsch-, englisch- und französischsprachige Anträge finden Sie im Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz.
Weitere Informationen:
ONLINE Beantragung Führungszeugnis
Gebühren
- 13 Euro
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass