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Abwassergebühren
Abwasser im Sinne der Abwassergebührensatzung ist das von den Grundstücken in das öffentliche Kanalnetz eingeleitete Schmutzwasser (aus den Häusern) und das Niederschlagswasser (Regen). Für jedes an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Grundstück müssen für diese beiden Abwasserarten Kanalbenutzungsgebühren (auch Entwässerungsgebühren genannt) gezahlt werden.
Schmutzwasser
Die Gebühren für das Schmutzwasser werden von der Stadt Kempen erhoben. Der Gebührenbescheid wird zusammen mit den Verbrauchsabrechnungen für Strom, Gas und Frischwasser von den Stadtwerken Kempen versandt. Als eingeleitete Schmutzwassermenge gelten in der Regel die Mengen des verwendeten Frischwassers. Die verbrauchte Menge des Frischwassers wird anhand der Wasseruhren in den Häusern ermittelt. Nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen können abgezogen werden. Hierzu kann die Installation einer zusätzlichen Wasseruhr notwendig sein.
Niederschlagswasser
Die Gebühren für das Regen- oder Niederschlagswasser werden von der Stadt Kempen über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben. Der Maßstab zur Gebührenerhebung ist die abflusswirksame Fläche. Als abflusswirksame Flächen gelten alle Dachflächen, befestige Hofflächen und Wege auf Grundstücken, von denen Regenwasser in einen Kanal gelangen kann. Bei einer Überfliegung des Stadtgebietes sind 2009 erstmalig diese abflusswirksamen Flächen festgestellt worden.
Abflusslose Gruben / Kleinkläranlagen
Grundstücke, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, müssen das Abwasser der Stadt Kempen überlassen und durch diese entsorgen lassen oder auf dem Grundstück mittels Kläranlagen reinigen. Der dabei entstehende Klärschlamm ist ebenfalls der Stadt Kempen zu überlassen und durch diese entsorgen zu lassen.
Die Gebühren für die Grundstücksentwässerung über abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen werden durch Einzelbescheide des Tiefbauamts erhoben.
Gewässerunterhaltung
Damit Wasser aus Flüssen und Bächen ordnungsgemäß abfließen kann, ergibt sich für die Gemeinden die Pflicht zur Gewässerunterhaltung. Diese Unterhaltung übernehmen vier Wasser- und Bodenverbände für die Stadt Kempen. Die dabei entstehenden Kosten der Gewässerunterhaltung werden von den Verbänden der Stadt Kempen in Rechnung gestellt und als Gebühr auf alle Grundstückseigentümer*innen umgelegt. Da jedes Grundstück in diesen Einzugsgebieten –direkt oder indirekt - zum Wasserabfluss beiträgt, wird eine gerechte Verteilung der Kosten dadurch erzielt, dass die Gebühr für alle Grundstückseigentümer*innen nach einem vom Gesetzgeber festgelegten Verteilungsschlüssel auf versiegelte und sonstige Grundstücksflächen erhoben wird. Die Gewässerunterhaltungsgebühr wird von der Stadt Kempen erhoben.
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-4045 Silvia Ruyters-Saers
Telefon: 021 52 / 917-4049 Sonja Weeger
Telefon: 0 21 52 / 917-4046 Christina Weyers
Telefon: 0 21 52 / 917-1070 Andre Milch
Telefon: 0 21 52 / 917-1072
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung