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Eheschließung / Trauung
Anmeldung einer Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung muss immer bei dem Standesamt stattfinden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
In Kempen können Sie Ihre Ehe an folgenden Tagen anmelden:
- Montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
- Montags nachmittags von 14.30 bis 16 Uhr
- Donnerstags nachmittags von 14.30 bis 18 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig!
Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobten beim Standesamt erscheinen. Kann nur einer der Verlobten die Ehe anmelden, so muss eine Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden - den Vorduck finden Sie am Ende dieser Seite.
Gerne können Sie auch vor der Anmeldung bereits einen Hochzeitstermin reservieren.
Unterlagen:
Wenn beide Verlobte
- ihren Hauptwohnsitz in Kempen haben,
- beide volljährig sind,
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide ledig sind,
werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich bei den Geburtsstandesämtern)
Wenn einer oder beide Verlobte bereits verheiratet waren, wird zusätzlich noch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der früheren Ehe (erhältlich bei den Heiratsstandesämtern) benötigt.
Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Wenn ein Verlobter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist zur Beratung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.
Stammbuch
Benötigen Sie noch ein Stammbuch? Das Standesamt der Stadt Kempen bietet eine Auswahl von Stammbücher an. Diese sind in der Bildergalerie dargestellt.