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Ehefähigkeitszeugnis

Falls Sie den Wunsch haben, im Ausland zu heiraten, fragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt im Ausland nach den vorzulegenden Dokumenten.

In den EU-Staaten ist es erforderlich, dass Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Das Ehefähigkeitszeugnis wird von Ihrem Wohnsitzstandesamt ausgestellt und bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht keine Bedenken gegen eine Eheschließung bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist für die Dauer von 6 Monaten gültig. Für die Ausstellung entsteht eine Gebühr von 66 Euro.

Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist vorab eine persönliche Beratung erforderlich.

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