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Beurkundung einer Namenserklärung von Ehegatten
- Ehegatten können auch nach einer Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
- Ein Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen.
- Ein Ehegatte kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
- Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ihren künftig zu führenden Namen nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch nach deutschem Recht wählen.
Die Erklärungen müssen persönlich abgegeben werden. Es müssen eine aktuelle Abschrift aus dem Eheregister (falls Sie nicht in Kempen geheiratet haben) und die Ausweise mitgebracht werden.
Für die Beurkundung einer Namenserklärung entsteht eine Gebühr von 21 Euro.