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Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Auf Antrag können Sie von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte befreit werden, wenn
- das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist (hier ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig)
- Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Ihre Ansprechpartner:
Birgit Jansen
Telefon: 0 21 52 / 917-2445
Telefon: 0 21 52 / 917-2445
Anschrift
Nebenstelle Neustraße
Neustraße 32
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.30 bis 16 Uhr
nur nach Vereinbarung
Gewerbeamt: Montag und Donnerstag