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Arbeitsvermittlung

Die Arbeitsvermittlung wird in Kempen in eigener Zuständigkeit vom Jobcenter des Kreis Viersen durchgeführt. Das Jobcenter ist NICHT im Rathaus sondern zusammen mit der Agentur für Arbeit auf der Arnoldstraße  13 untergebracht .

Ausführliche Informationen zu verschiedenen Aspekten der Arbeitslosigkeit, der Arbeitssuche und -vermittlung  finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

 

Leistungen nach SGB II  (Hartz 4)

Informationen über die Leistungen sowie die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II erhalten Sie auf der Homepage des Jobcenter Kreis Viersen - BLZ Kempen.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Wenn Sie vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig sind, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und  keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Teil geltend machen können, kann Ihnen Hilfe zum Lebensunterhalt zustehen. Die Überprüfung erfolgt bei Amt für Soziales und Senioren. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten im Bereich Soziales.

 

Ausbildung

Für Schulabgänger auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist ebenfalls die Agentur für Arbeit (siehe oben) zuständig.

Die Kreise und Gemeinden der Region haben zusammen mit der Industrie- und Handelskammer die Intitiative "Checkin Berufswelt" gestartet. Auf der homepage www.checkin-berufswelt.de findet man viele Tips und Hinweise zur Suche nach dem geeigenten Arbeitsplatz.