Unternavigation:
Inhalt:
Anliegerbescheinigung
Eine Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für das betreffende Grundstück noch Erschließungs-, Straßenausbau-, oder/und Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe. Auskunft über diese Daten kann nur der Eigentümer des Grundstücks oder eine von ihm bevollmächtigte Person erhalten.
Für die Erstellung der Bescheinigung wird die genaue Angabe zur Lage des Grundstücks benötigt: Straße, Hausnummer (falls vorhanden), Gemarkung, Flur und Flurstück. Die Auskunft erfolgt schriftlich und ist gebührenpflichtig.
Für die Dienstleistung wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben. In besonderen Fällen ist eine Gebühren-Reduzierung möglich.
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-4046
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung