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Angleichungserklärung
Abgabe einer Angleichserklärung
Hat eine Person nach einem ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich der Name fortan nach deutschem Recht (z.B. zur Einbürgerung), so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt Vor- und Familiennamen ändern.
Die Erklärung muss persönlich abgegeben werden. Da die Änderungsmöglichkeiten vielfältig sind, ist vorab eine persönliche Beratung erforderlich.
Für die Beurkundung einer Angleichungserklärung entsteht eine Gebühr von 21 Euro.