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Abwasser / Niederschlagswasser
Als Niederschlagswasser bezeichnet man das Regenwasser oder Schnee, dass auf den Grundstücken anfällt und entweder in die öffentliche Sammelkanalisation gelangt oder auf einem Grundstück versickert. Niederschlagswasser ist wie Schmutzwasser Abwasser.
Für Niederschlagswasser, dass in die öffentliche Sammelkanalisation gelangt, werden Gebühren erhoben. Liegt vor Ihrem Grundstück ein Regenwasser- oder Mischwasserkanal müssen alle befestigten und bebauten Flächen grundsätzlich über Ihren Hausanschluss daran angeschlossen werden.
Verändern Sie die Flächen auf Ihrem Grundstück, müssen Sie diese Änderungen der Stadt Kempen, Tiefbauamt, innerhalb von vier Wochen mitteilen.
Erläuterungen zur Flächenberechnung, zur Gebührenerhebung oder Ausnahmen von einem Anschluss-und Benutzungszwang an die öffentliche Sammelkanalisation finden Sie in den Merkblättern zur Niederschlagswassergebühr bzw. zur Freistellung Abwasserüberlassungspflicht sowie in der Abwasserbeseitigungssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung.
Für Veränderungen nutzen Sie bitte die herunterzuladenden Vordrucke, die Sie gerne per E-Mail zusenden können. Geben Sie für Nachfragen bitte eine Rufnummer an.
Zum Herunterladen:
- Freistellung Niederschlagswasser 2021 PDF - nicht barrierefrei -
- Freistellung Niederschlagswasser Ermittlungsbogen PDF - nicht barrierefrei -
- Merkblatt Niederschlagswasser
- Erklärung Nierschlagswasser und Gewässerunterhaltung - pdf, nicht barrierefrei -
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-4045 Silvia Ruyters-Saers
Telefon: 021 52 / 917-4049
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung