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Abwasser / Hausneuanschlüsse
Zum Schutz des Bodens und des Grundwassers sowie von Kläranlagen, unternehmen die Kommunen große Anstrengungen, durch Neubau und Sanierung Undichtigkeiten im öffentlichen Kanalnetz zu beseitigen. Die Anstrengungen der Gemeinden sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn auch die Undichtigkeiten der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen privaten Hausanschlüsse und Grundleitungen beseitigt werden oder nicht entstehen. Aus diesem Grund ist in § 61 des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw) gefordert, das bei Neubauten im Erdreich liegende Schmutzwasserleitungen und Mischwasserleitungen einer Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen sind. Diese mit der Prüfung verbundene Dichtheitsbescheinigung des Sachkundigen muss der Eigentümer aufbewahren und dem Tiefbauamt nach Errichtung vorlegen.
Der Anschluss der Hausanschlüsse ist für alle Leitungen (auch Niederschlagswasser) mit einem Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze auszustatten.
Was muss unternommen werden?
Bei Neubaumaßnahmen muss mit dem Bauantrag oder der Anzeige ein Grundstücksentwässerungsantrag nach Vorgabe der Stadt Kempen eingereicht werden. Der Bauherr, Architekt oder Vertragsunternehmer beantragt drei Tage im voraus schriftlich die Abnahme der Grundstücksentwässerung, wobei Leitungen, Anschlüsse und Schächte nur am offenen Graben abgenommen werden können.
Zum Herunterladen:
- Schaubild Entwässerung pdf, nicht barrierefrei
- Antrag auf Kanalanschluss pdf, nicht barrierefrei
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-4052 Karl-Heinz Schmitz
Telefon: 0 21 52 / 917-4050
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung