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Abwasser / Grundstückentwässerungsanlagen
Grundstückentwässerungsanlagen umfassen die abflusslosen Gruben sowie die Kleinkläranlagen. Sie werden von einem von der Stadt beauftragten Unternehmer entleert. Die hierfür zu zahlenden Gebühren werden im Rahmen einer Gebührenkalkulation festgesetzt, und sind von den Betreibern der Anlagen zu leisten.
Maßstab für die Gebühr ist:
- bei abflusslosen Gruben die dem Grundstück zugeführte Wassermenge aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen
- bei Kleinkläranlagen die abgefahrene Menge des Klärschlamms.
Einzelheiten zu den Grundstücksentwässerungsanlagen und den Gebühren können Sie der Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen und der Abwassergebührensatzung entnehmen.
Ihre Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-4046
Anschrift
Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung