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Abwasser / Gewässerunterhaltung

Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung werden von der Stadt Kempen über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben. Der Maßstab zur Gebührenerhebung ist die versiegelte und die sonstige Fläche. Als versiegelte Fläche gelten alle Flächen, die nicht Rasen, Blumenbeet, Acker oder Waldfläche sind. Versiegelt sind alle Dachflächen, alle Zufahrten, Zugänge, Straßen, Wege und Plätze, aber auch Schotterflächen und Teiche. Rasen, Blumenbeet, Acker und Waldflächen werden sonstige Flächen genannt. Bei einer Überfliegung des Stadtgebietes sind 2020 diese Flächen festgestellt worden.

Für das Jahr 2020 und 2021 sollen die Gewässerunterhaltungsgebühren ausnahmsweise zusammen erhoben werden.

Ihre Ansprechpartner:

Silvia Ruyters-Saers
Telefon: 021 52 / 917-4049

Anschrift

Rathaus
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung